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Rechtsanwältin Gudrun Clobes
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Fachanwältin für Familienrecht
aus 5 Bewertungen Liebe Frau Clobes, herzlichen Dank für Ihre kompetente und menschlich zugewandte Unterstützung! (21.02.2024)

Rechtstipps von Fachanwälten für Familienrecht

Fragen und Antworten

  • Was macht einen Fachanwalt für Familienrecht so besonders?
    Egal, ob er vom Unterhaltsberechtigten oder vom Unterhaltspflichtigen aufgesucht wird: Ein Fachanwalt für Familienrecht kann bestimmt weiterhelfen. Schließlich hat er in einem Fachanwaltskurs die nötigen juristischen Kenntnisse in Bereichen wie z. B. Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht, Internationales Privatrecht im Familienrecht oder auch der eingetragenen Lebenspartnerschaft erworben. Allerdings muss die zuständige Rechtsanwaltskammer dem Juristen erst die Befugnis erteilen, sich Fachanwalt für Familienrecht nennen zu können. Laut der Fachanwaltsordnung kann man nur Fachanwalt für Familienrecht werden, wenn man mindestens drei Klausuren während des Lehrgangs bestanden hat sowie der Rechtsanwaltskammer mindestens 120 Fälle – von denen mindestens 60 Gerichtsverfahren sein müssen – vorgelegt wurden, die man persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.
  • Familienrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Familienrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Familienrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
    Da das Fachgebiet Familienrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Familienrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
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Egal, ob er vom Unterhaltsberechtigten oder vom Unterhaltspflichtigen aufgesucht wird: Ein Fachanwalt für Familienrecht kann bestimmt weiterhelfen. Schließlich hat er in einem Fachanwaltskurs die nötigen juristischen Kenntnisse in Bereichen wie z. B. Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht, Internationales Privatrecht im Familienrecht oder auch der eingetragenen Lebenspartnerschaft erworben. Allerdings muss die zuständige Rechtsanwaltskammer dem Juristen erst die Befugnis erteilen, sich Fachanwalt für Familienrecht nennen zu können. Laut der Fachanwaltsordnung kann man nur Fachanwalt für Familienrecht werden, wenn man mindestens drei Klausuren während des Lehrgangs bestanden hat sowie der Rechtsanwaltskammer mindestens 120 Fälle – von denen mindestens 60 Gerichtsverfahren sein müssen – vorgelegt wurden, die man persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.

Info Familienrecht

Das Familienrecht ist in den §§ 1297 – 1921 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden und regelt die familiären Verhältnisse zwischen Personen, angefangen mit dem Verlöbnis über die Schließung einer Ehe bzw. einer Lebenspartnerschaft bis hin zur Ehescheidung bzw. Aufhebung der sog. Homo-Ehe, und deren rechtliche Folgen, wie z. B. die Zahlung von Unterhalt. Zu beachten ist, dass für die Lebenspartnerschaft neben dem BGB auch das LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz) anzuwenden ist. Im Familienrecht wird ferner die Verwandtschaft von Personen geregelt sowie das Adoptionsrecht, die Betreuung und die Pflegschaft, die jedoch keine Verwandtschaft zwischen den Beteiligten voraussetzen.

Eine besonders wichtige Rolle spielt im Familienrecht die Ehe. Man kann sie nur vor einem Standesbeamten eingehen. Ferner ist die Geschäftsfähigkeit sowohl der Braut als auch des Bräutigams nötige Voraussetzung für eine wirksame Heirat. Sofern – etwa in einem Ehevertrag – nichts anderes geregelt wurde, lebt ein Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Danach bleiben die Vermögenswerte, die jeder Ehepartner zur Zeit der Heirat bereits hatte, auch nach der Eheschließung getrennt. Wird aber während der Ehe z. B. Hausrat gemeinsam erworben oder ein Gemeinschaftskonto eröffnet, haben auch beide Eheleute das Eigentum bzw. die Verfügungsberechtigung daran.

Ist die Ehe allerdings gescheitert, wird im Familienrecht zunächst eine mindestens einjährige Trennung der Eheleute vorausgesetzt. In dieser Zeit kann der durch die Ehe benachteiligte Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen, wenn er etwa wegen der Kindererziehung kein eigenes Einkommen hat. Der Unterhalt bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Unter Umständen ist eine Scheidung aber auch vor Ablauf eines Jahres möglich, nämlich wenn es für einen der Ehepartner unzumutbar wäre, an der Ehe festzuhalten. Beispielhaft sei hier die häusliche Gewalt genannt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfällt mit der Scheidung der Eheleute. Unter Umständen kann aber nach den §§ 1570 ff. BGB Ehegattenunterhalt gefordert werden, wenn z. B. der/die Geschiedene kleine Kinder erzieht und daher nicht selbst für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann oder zu krank zum Arbeiten ist. Ansonsten trifft jeden der früheren Ehepartner nach der Scheidung eine Erwerbsobliegenheit. Übrigens: Die Scheidungsfolgen können in einer sog. Scheidungsvereinbarung geregelt werden. So kann im Fall der Scheidung vermieden werden, dass sich die Ehepartner z. B. über den Zugewinnausgleich oder die Höhe des Unterhalts streiten.

Wurden während der Ehe Kinder geboren, müssen nach der Scheidung Regelungen zum Kindesunterhalt – die Unterhaltsberechnung erfolgt nach der Düsseldorfer Tabelle – und zum Umgangsrecht bzw. zum Sorgerecht getroffen werden. Beweist ein Vaterschaftstest später, dass dem mittlerweile Geschiedenen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, kann die Unterhaltszahlung aber nicht einfach eingestellt werden. Der Mann muss die Vaterschaft anfechten und gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der Erzeuger des während der Ehe geborenen Kindes ist. Übrigens: Waren die Eltern zur Zeit der Kindsgeburt nicht miteinander verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann aber, sofern es dem Kindeswohl entspricht, das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen, wenn die Kindsmutter es ihm nicht einräumen möchte.

Im Familienrecht muss bei der Unterhaltsberechnung stets der sog. Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden. Das ist der Betrag, der ihm für den eigenen Lebensunterhalt mindestens verbleiben muss.

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