412 Anwälte für Asyl | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Beer
Kanzlei Uwe Beer, Anton-Saefkow-Platz 12, 10369 Berlin 6978.1360501519 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Beer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Asyl
aus 8 Bewertungen Ein sehr freundlicher und sachlicher Mensch. Fühle mich sehr gut aufgehoben bei ihm! Kann ich nur weiterempfehlen! (05.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hasse
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Hasse
Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, 10439 Berlin 6973.7470381774 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sven Hasse ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Asyl
aus 81 Bewertungen I approached the company for helping me out with the PR process since it had been almost a year since I sent out the … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kate Marie Bushell
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Rechtsanwältin Kate Marie Bushell
MSH Rechtsanwälte GbR, Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf 6649.5649235175 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Kate Marie Bushell vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Asyl
aus 12 Bewertungen Frau Bushell hat meinen Fall für die Niederlassungserlaubnis übernommen. Die Beratung war sehr zuverlässig und sie war … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
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Rechtsanwalt Philipp Münnighoff
Kanzlei Philipp / RA Münnighoff, Grabelohstr. 220, 44892 Bochum 6670.8022575725 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Münnighoff vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Asyl
aus 21 Bewertungen Der war sehr freundlich und hilfsbereit (22.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Asyl

Fragen und Antworten

  • Asyl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Asyl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Asyl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Asyl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Asyl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) genießen in ihrem Herkunftsland politisch verfolgte Personen. Als einziges Grundrecht steht das Asylrecht nur Ausländern zu. Grundsätzlich muss der Asylantrag im Einreiseland gestellt werden. Das heißt, wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereist ist, erhält in Deutschland regelmäßig kein Asyl. Stattdessen muss der Asylsuchende den Antrag in dem ersten sicheren Drittstaat stellen, in den er eingereist ist. Zuständig für Asylfragen in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Anspruch auf Asyl hat, wer wegen seiner politischen Überzeugung im Herkunftsland verfolgt worden ist bzw. dem bei Abschiebung dorthin Verfolgung droht. Zudem gibt es sogenannten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn Leben oder Freiheit wegen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht ist. Als Verfolgung gelten insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das kann die Anwendung von Gewalt, Diskriminierung durch unverhältnismäßige Strafverfahren oder diskriminierende Strafen sein. Dabei müssen die Maßnahmen nicht zwingend von einer Behörde, einem Gericht oder der Polizei ausgehen. Auch mangelnde Hilfe von staatlicher Seite kann im Einzelfall einen Asylanspruch auslösen, wenn Gewalt beispielsweise von anderen religiösen oder politischen Gruppen ausgeübt und von staatlicher Seite geduldet wird.

Wer seinen Asylanspruch geltend machen will, muss den Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF stellen. Regelmäßig erfolgt die erste Meldung bei der örtlichen Polizei, Ausländerbehörde oder sonstigen staatlichen Stelle. Die verweisen den Antragsteller dann an die nächstgelegene Außenstelle des BAMF weiter, wo sich dieser umgehend zu melden hat. Dort wird der Asylbewerber registriert. Dabei können bereits Daten zu Person und Familie, zu Herkunftsland und dem Weg nach Deutschland erhoben werden.

Während das Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) läuft, gibt es eine sogenannte Aufenthaltsgestattung, die eine Abschiebung vor Entscheidung über den Asylantrag verhindert. Darüber erhält der Asylsuchende eine Bescheinigung, die als eine Art Pass gilt und von ihm mitgeführt werden muss. Der Aufenthalt ist regelmäßig nur in einem bestimmten Gebiet um eine zugewiesene Wohnung erlaubt. Eine Arbeitserlaubnis besteht währenddessen nicht.

Auf den Asylantrag folgt eine Anhörung, in der die Gründe für den Asylanspruch erklärt werden müssen. Hier ist das persönliche Erscheinen des Asylbewerbers erforderlich. Eine Entscheidung über den Asylantrag ergeht dann per Verwaltungsakt durch das BAMF. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ebenso wie auch im vorherigen Verfahren ist vor den Verwaltungsgerichten die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus sinnvoll.

(ADS)

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