483 Anwälte für Aufenthaltsrecht | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Johnecke
sehr gut
Rechtsanwältin Johnecke (ehemals Scheller), Redwitzstraße 83, 50937 Köln 6673.8020893993 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin MigrationsrechtAusländerrecht & Asylrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Johnecke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Aufenthaltsrecht
aus 14 Bewertungen Die Kanzlei / Frau Johecke hat mich beraten bzw. vertreten, um einem Aufenthalt zu bekommen . Frau Johnecke ist eine … (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Vulin
sehr gut
Kanzlei Helena Vulin, Herzog- Heinrich- Straße 30, 80336 München 7118.4692166062 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Vulin bietet Rat und Unterstützung im Bereich Aufenthaltsrecht
aus 85 Bewertungen Frau Vulin hat bereits beim ersten Treffen einen sehr guten und positiven Eindruck bei mir hinterlassen. Sie ist eine … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aybora Akgün
sehr gut
Rechtsanwalt Aybora Akgün
Rechtsanwalt Aybora Akgün, Spittlertorgraben 15, 90429 Nürnberg 7011.0909075525 km
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrand)
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Aybora Akgün ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Aufenthaltsrecht
aus 57 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Aybora Akgün in Anspruch zu nehmen und bin äußerst zufrieden mit seiner … (27.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufenthaltsrecht

Fragen und Antworten

  • Aufenthaltsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufenthaltsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Aufenthaltsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufenthaltsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Unter einem Aufenthaltsrecht versteht man eine behördliche Genehmigung, die einen Ausländer zum befristeten oder unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unterscheidet drei Formen des Aufenthaltsrechts:

  • das Visum

  • die befristete Aufenthaltserlaubnis und

  • die unbefristete Niederlassungserlaubnis

Das Visum begründet eine kurzfristige Aufenthaltsberechtigung und ist bei jeder erstmaligen Einreise erforderlich. Das Visum kann im Inland in eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird für die im Gesetz genannten möglichen Aufenthaltszwecke erteilt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch)

  • Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung (Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit gem. § 39 AufenthG notwendig)

  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Asyl)

  • Aufenthalt aus familiären Gründen (Familienzusammenführung)

  • Aufenthalt wegen des Rechts auf Wiederkehr oder für ehemalige Deutsche

In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck nach § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erteilt werden. Das Aufenthaltsrecht ist an den Zweck gebunden, wobei eine Aufenthaltserlaubnis auch für mehrere Zwecke gleichzeitig erteilt werden kann.

Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten Ausländer, die seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Sicherung des Lebensunterhalts, keine Vorstrafen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Das jeweilige Aufenthaltsrecht wird einem Ausländer durch die Ausländerbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt. Grundsätzlich braucht in Deutschland jeder Ausländer, der keinem Staat der Europäischen Union angehört, ein Aufenthaltsrecht. Bürger anderer EU-Staaten erhalten für längere Aufenthalte eine sog. Freizügigkeitsbescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz, die ihren gemeinschaftsrechtlichen Anspruch ausweist, sich ohne besonderen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten. Angehörige freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, die keine EU-Bürger sind und eigentlich einen Aufenthaltstitel benötigten, erhalten stattdessen eine Aufenthaltskarte, die ihre abgeleitete Freizügigkeit belegt.

Die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht sind in den §§ 16 - 38 AufenthG geregelt und kann unter denselben Voraussetzen wie sie erteilt wird auch verlängert werden, soweit die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht ausgeschlossen hat.

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