706 Anwälte für Düsseldorfer Tabelle | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha M. Karcher
Rechtsanwalt Sascha M. Karcher
Rechtsanwalt Karcher, Niederstr 14, 59964 Medebach 6768.7987892486 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha M. Karcher im Bereich Düsseldorfer Tabelle bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr schneller Termin mit sehr guten Erfolg .kann ich nur empfehlen! (04.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvette Schäfer
Rechtsanwältin Sylvette Schäfer
Schäfer & Christians Rechtsanwälte, Schweizer Tal 52, 13127 Berlin 6970.8128302064 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sylvette Schäfer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Düsseldorfer Tabelle
(11.11.2013) Unsere Familie ist hoch zufrieden mit der Kanzlei.Fachgerecht, geduldig und einfühlsam wird man beraten und vertreten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Bartels
Rechtsanwältinnen Jutta Bartels und Heide Derks, Bahnhofstr. 7, 48143 Münster 6663.5666360889 km
Fachanwältin Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Bartels ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Düsseldorfer Tabelle
(27.09.2022) Frau Bartels hat sich auf meine Nachricht hin zurückgemeldet und mich sehr freundlich zum Thema internationale Heirat/ …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Gartz
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Gartz
Kanzlei Gartz, Mühlenstraße 12, 41236 Mönchengladbach 6631.2465115088 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Düsseldorfer Tabelle unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Petra Gartz
aus 64 Bewertungen Frau Gartz, überzeugt nicht nur in der Rechtssache, es fehlt Ihr auch nicht an Empathie in schwierigen Situationen. … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Heiderich-Buhler
Rechtsanwältin Pia Heiderich-Buhler Kanzlei hb-recht, Hauptstr. 69a, 89250 Senden 7011.4414217946 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Düsseldorfer Tabelle bietet Frau Rechtsanwältin Pia Heiderich-Buhler
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heusel
Rechtsanwältin Claudia Heusel
Kanzlei Rath Uhlmann, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig 6983.6081040888 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Heusel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Düsseldorfer Tabelle
aus 6 Bewertungen Frau Heusel war die perfekte Wahl. Sie ist detailorientiert in der Bearbeitung, kreativ im Ausreizen der … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Nowack
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Nowack
Anwaltskanzlei Nowack, Huyssenallee 15, 45128 Essen 6651.9363259991 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Nowack ist Ihr Ansprechpartner für Düsseldorfer Tabelle
aus 40 Bewertungen Mann, zwei Kinder, Trennung /Scheidung, mit Haus und Hof, Streit , das ganze Paket. Niemals hätte ich gedacht, dass … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Del Negro
Rechtsanwältin Tanja Del Negro
Rechtsanwältin Tanja Del Negro, Rothenfelserstr. 4, 81249 München 7106.1973359521 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tanja Del Negro hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Düsseldorfer Tabelle
aus 5 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Del Negro hat mich von der Trennung bis zur Scheidung mit ihrer Erfahrung und Ratschlägen … (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
Kanzlei Kemper-Blume, Neißestr. 34, 38226 Salzgitter 6814.1457853464 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Düsseldorfer Tabelle unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
aus 9 Bewertungen EIN HAI MIT EINEM GROẞEN HERZ!!! (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Spiegel
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Spiegel
Rechtsanwälte Ulbrich, Rathenauplatz 2, 02625 Bautzen 7113.6156489382 km
Rechtsberatung mit Herz & Verstand
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Düsseldorfer Tabelle bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Spiegel
aus 74 Bewertungen War einer super Beratung man hat alles verstanden. (28.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Düsseldorfer Tabelle

Fragen und Antworten

  • Düsseldorfer Tabelle: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Düsseldorfer Tabelle sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Düsseldorfer Tabelle: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Düsseldorfer Tabelle umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Düsseldorfer Tabelle und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Die Düsseldorfer Tabelle stellt kein Gesetz dar, sondern wurde entwickelt, um das Unterhaltsrecht in Deutschland zu vereinheitlichen. Die Düsseldorfer Tabelle ist somit lediglich eine Richtlinie, die von den Gerichten bei der Unterhaltsberechnung – mithin Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt – herangezogen wird. Daneben behandelt die Düsseldorfer Tabelle auch noch den Mangelfall: wenn also das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um den Unterhalt zu leisten.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von lediglich zwei Unterhaltsberechtigten (ein Elternteil und ein Kind) aus. Bei mehr/weniger Unterhaltsberechtigten erfolgt eine Einstufung in die niedrigere/höhere Einkommensstufe. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass sich der Selbstbehalt je nach Art des Unterhalts ändert. So ist der Selbstbehalt geringer, wenn es um Unterhalt für minderjährige Kinder geht, aber höher, wenn nach einer Scheidung Unterhalt an den früheren Ehepartner gezahlt werden muss.

Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt ist vor allem zu beachten, dass das Kindergeld für minderjährige Unterhaltsberechtigte hälftig anzurechnen ist, beim Unterhalt für Volljährige jedoch zu 100 Prozent. Ferner regelt die Düsseldorfer Tabelle nur den Regelunterhalt, enthält somit also weder Beiträge zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung noch Kosten, die aufgrund von Mehrbedarf (z. B. Arzneimittel für ein Kind mit Schwerbehinderung) oder Sonderbedarf (z. B. Kosten für eine Klassenfahrt) entstehen.
Der angemessene Unterhaltsbedarf eines Kindes, das studiert, aber nicht mehr bei einem Elternteil wohnt, beträgt monatlich 930 €. Wohnt das Kind, während es studiert, noch bei den Eltern, wird sein Unterhalt nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle errechnet.
Die Vergütung, die ein Kind, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, im Rahmen einer Ausbildung erhält, ist auf den Unterhalt anzurechnen. Davor wird sie aber um den sog. ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 100 € gekürzt.
Wie Sie die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen und nähere Informationen zur Berechnung des Kindesunterhalts, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Die Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2023

Alle Beträge sind jeweils in Euro.

EinkommensgruppeNettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 JahrenProzentsatzBedarfskontrollbetrag
1.bis 1.9004375025886281001.120/1.370
2.1.901–2.3004595286186601051.650
3.2.301–2.7004815536476911101.750
4.2.701–3.1005035786777231151.850
5.3.101–3.5005256037067541201.950
6.3.501–3.9005606437538041282.050
7.3.901–4.3005956838008551362.150
8.4.301–4.7006307238479051442.250
9.4.701–5.1006657648949551522.350
10.5.101–5.5007008049411.0051602.450
11.5.501–6.2007358449881.0561682.750
12.6.201–7.0007708841.0351.1061763.150
13.7.001–8.0008059241.0821.1561843.650
14.9.501–11.0008409641.1291.2061924.250
15.9.501–11.0008741.0041.1761.2562004.950

Ab 2023 geltende Zahlbeträge

Ab 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich 250 €. Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge.

EinkommensgruppeNettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 JahrenProzentsatz
1.bis 1.900312377463378100
2.1.901–2.300334403493410105
3.2.301–2.700356428522441110
4.2.701–3.100378453552473115
5.3.101–3.500400478581504120
6.3.501–3.900435518628554128
7.3.901–4.300470558675605136
8.4.301–4.700505598722655144
9.4.701–5.100540639769705152
10.5.101–5.500575679816755160
11.5.501–6.200610719863806168
12.6.201–7.000645759910856176
13.7.001–8.000680799957906184
14.8.001–9.5007158391.004956192
15.9.501–11.0007498791.0511.006200

Ehegattenunterhalt

Im Familienrecht ist zu berücksichtigen, dass nach der Ehescheidung nur unter gewissen Voraussetzungen – z. B. Erziehung eines minderjährigen Kindes – Ehegattenunterhalt verlangt werden darf. Ansonsten trifft jeden Ehegatten nach Scheidung der Ehe eine Erwerbsobliegenheit. Im Übrigen ist der Ehegattenunterhalt subsidiär zum Kindesunterhalt. Das bedeutet, der Kindesunterhalt ist zuvor zu bezahlen. Nur wenn nach dem Abzug noch mehr als der von der Düsseldorfer Tabelle bestimmte Selbstbehalt übrig bleibt, kann auch der geschiedene Ehegatte Unterhalt verlangen. Dabei darf aber der Erwerbstätigenbonus nicht vergessen werden, den die Düsseldorfer Tabelle mit 1/10 ansetzt.

(THH)

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