483 Anwälte für Einbürgerung | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Heinrich
sehr gut
Anwaltskanzlei Heinrich, Kreuzbergstr. 42, 10965 Berlin 6975.0010938264 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Einbürgerung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Heinrich
aus 22 Bewertungen Frau Heinrich ist sehr professionell und sehr Vertrauens würdig. (24.03.2024)
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Rechtsanwältin Myrsini Laaser
Rechtsanwältin Laaser, Fasanestraße 42, 10719 Berlin 6971.6971718153 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Einbürgerung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Myrsini Laaser gerne zur Verfügung
(27.05.2021) Positiv fand ich die schnelle Rückmeldung. Und die direkte Klärung der rechtlichen Lage. Leider weiß ich immer noch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Tarneden
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
TARNEDEN RECHTSANWÄLTE, Karmarschstr. 44, 30159 Hannover 6767.9203180635 km
TÄGLICH IM RECHT
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Tarneden bietet Rat und Unterstützung im Bereich Einbürgerung
aus 131 Bewertungen Anwalt Tarneden war grandios in seinen Recherchen und die Zusammenarbeit und Kommunikation war sehr zufriedenstellend ! (02.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einbürgerung

Fragen und Antworten

  • Einbürgerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einbürgerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einbürgerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einbürgerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einbürgerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Die Einbürgerung als Deutsche oder Deutscher bringt eine Menge Vorteile mit sich:

  • Eingebürgerte Personen werden gleichberechtigte Bürger in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
  • Eingebürgerte Personen können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen und gewählt werden.
  • Eingebürgerte Personen können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen,  gehören auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen.

Eine Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen, wenn folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis o.ä.
  • mindestens einen ununterbrochenen 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland (Ausnahmen sind möglich)
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch); bei Fehlen des Nachweises, muss an einer Sprachprüfung teilgenommen werden
  • keine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit), bisherige Staatsangehörigkeit geht verloren oder wird aufgegeben
  • nicht vorbestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
  • keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung, Fragebogen muss ausgefüllt werden
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Welche Einbürgerungsbehörde zuständig ist, kann bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, dem Bezirksamt oder der Ausländerbehörde nachgefragt werden. Bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden erhält man die notwendigen Antragsformulare.

Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsantrag beigefügt werden:

  • ein Lichtbild
  • ein handgeschriebener Lebenslauf, der grundsätzlich bei der Einbürgerungsbehörde zu schreiben ist
  • Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
  • Geburtsurkunde
  • evtl. Heiratsurkunde
  • evtl. Scheidungsurteil
  • Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
  • Nachweis über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung

Ausländische Urkunden und Dokumente müssen übersetzt sein.

Eine Einbürgerung eines Erwachsenen kostet 255,00 €, die Einbürgerung von minderjährigen Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden kostet 51,00 €.

Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige - in der Regel mit einem Einbürgerungstest - nachweisen, dass sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können. Dazu gehören Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
 
Dieser Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, die aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen ausgewählt werden. 17 dieser Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren (vier Antwortvorgaben) richtig beantwortet werden.
 
Zur Vorbereitung auf den Test werden Einbürgerungskurse angeboten. Zur Teilnahme an diesen Kursen besteht aber keine Pflicht. Es werden auch Unterlagen angeboten (z.B. im Internet) mit denen man sich selbständig auf den Einbürgerungstest vorbereiten kann.

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