707 Anwälte für Elternunterhalt | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Marieli Stahl
Anwaltsbüro Heidschuch & Stahl, Heinrichstr. 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Juristische Fragen im Bereich Elternunterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Marieli Stahl
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Maschke
Rechtsanwalt Dirk Maschke
Fachanwalt für Familienrecht Dirk Maschke, Pistoriusstr. 88, 13086 Berlin 6974.6391952689 km
fachlich, realistisch und empathisch
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dirk Maschke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Elternunterhalt
(20.12.2019) Ich habe Herrn RA Maschke als absolut kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt kennengelernt. Sehr klar und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Erdmann
Rechtsanwälte Erdmann, Elsenheimerstraße 59, 80687 München 7116.0753739451 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unterhaltsrecht • Werkvertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Stephanie Erdmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Elternunterhalt
(15.03.2024) Ich fühlte mich nicht gut verstanden und auch irgendwie aufgefangen mit meinen Problemen, ich fühlte mich vor allem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schneider
Kanzlei Sabine Schneider, Karl-Marx-Straße 2, 15711 Königs Wusterhausen 7000.7816376882 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Elternunterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Schneider
(25.02.2022) 👍
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Weinreich
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid Weinreich Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, Blankeneser Bahnhofstr. 29, 22587 Hamburg 6708.9250311587 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Elternunterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Astrid Weinreich
aus 38 Bewertungen Frau Weinreich wusste uns kompetent, erfahren und zielorientiert zu beraten und zu begleiten. Ihre gleichermaßen … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sanem Arican
sehr gut
Kanzlei Sanem Arican, Steinberger Str. 1, 50733 Köln 6673.6262736068 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sanem Arican ist Ihr Ansprechpartner für Elternunterhalt
aus 24 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der anwaltlichen Vertretung, die ich durch Rechtsanwältin Frau Arican erhalten habe. … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Neubauer
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Neubauer
Anwaltskanzlei Neubauer, Marienstr. 1, 83278 Traunstein 7202.5578836812 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Elternunterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Bettina Neubauer
aus 101 Bewertungen Alle Empfehlungen für Frau Neubauer! Frau Neubauer berät kompetent und umfassend. Sie steht Ihnen zur Verfügung und … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Andre
Rechtsanwältin Nicole Andre
Kanzlei Kreidekreise, August-Bebel-Str. 28, 04275 Leipzig 6982.9083552398 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Elternunterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Nicole Andre
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Alexandra Stuckensen
Rechtsanwältin Dr. Alexandra Stuckensen
Stuckensen - Hoffmann - Rössler, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ackerstr. 7, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.1449977537 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Alexandra Stuckensen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Elternunterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin mag.jur. Olivia Blümel
Rechtsanwältin mag.jur. Olivia Blümel
Die Ladenkanzlei, Weidenbaumsweg 6, 21029 Hamburg 6735.7128799816 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin mag.jur. Olivia Blümel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Elternunterhalt gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Hat sich telefonisch gemeldet und mit mir besprochen das es ein Notar machen muss. Vielen Dank nochmal. (13.09.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel
Strobel Rechtsanwälte, August-Bebel-Strasse 72, 14482 Potsdam 6966.1536434711 km
Streitende sollten wissen, dass nie der eine ganz recht hat und der andere ganz unrecht. Kurt Tucholsky
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel bietet im Bereich Elternunterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 26 Bewertungen Herr RA Strobel hat mich stets freundlich, sachlich und kompetent beraten, vom Erstgespräch bis zum Abschluss, immer … (28.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Elternunterhalt

Fragen und Antworten

  • Elternunterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Elternunterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Elternunterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Elternunterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Elternunterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Bisher war die Pflicht zum Elternunterhalt ein in der Gesellschaft unbekanntes Phänomen. Mit der wachsenden Altersarmut gewinnt jedoch der Elternunterhalt zunehmend an Bedeutung.

Der Hälfte der Bevölkerung droht Altersarmut

Immer mehr Eltern können sich aufgrund des niedrigen Lohnniveaus eine private Vorsorge nicht leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung und Rente reicht aber bei den meisten Eltern nicht aus, wenn sie im Alter pflegebedürftig werden. Denn ab 2030 werden mehr als die Hälfte aller Rentner aufgrund des niedrigen Lohnniveaus eine gesetzliche Rente unter der Armutsgrenze haben, also in Armut leben.  Ein Platz im Heim kostet mit Pflegegrad drei ca. 3000 Euro, mit Pflegegrad vier ca. 4000 Euro monatlich. Für die meisten Eltern, die sich statt für private Vorsorge für Kinder entschieden haben, unbezahlbar, da die Pflegeversicherung in diesen Fällen nur einen Bruchteil bezahlt.

Hilfe vom Sozialhilfeträger für Kinder teuer

Sicherlich springt in diesen Fällen der Sozialhilfeträger ein und kommt für die Kosten eines Pflegeheims auf.  Allerdings verlangt das Amt einen Teil der Kosten von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Zwar besteht für Eltern gegenüber den Kindern eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt, aber auch umgekehrt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 1601 BGB, dass Verwandte, die in gerader Linie verwandt sind, einander Unterhalt zu gewähren haben. So besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht: Die Eltern schulden Kindesunterhalt und die Kinder Elternunterhalt. Folglich schulden Kinder ihren Eltern Unterhalt, unabhängig davon, ob es sich um volljährige Kinder handelt oder nicht.

Unterhaltsberechnung

Die Höhe der Unterhaltspflicht ergibt sich aus dem Überschuss aus dem Nettoeinkommen abzüglich des sogenannten Selbstbehalts. Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass die Kinder aufgrund der Unterhaltspflicht nicht in existenzielle Not geraten, sondern ihnen ein Einkommen über dem Existenzminimum bleibt, um ihren bisherigen Lebensstandard erhalten zu können. Der Selbstbehalt liegt in Höhe von derzeit (Stand: 2017) 1800 Euro.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Das zu berücksichtigende Nettoeinkommen umfasst neben Lohn und Einkünften auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Wohnvorteile. Ein Wohnvorteil ist der Vorteil, der sich ergibt, wenn man ein Eigenheim bewohnt und daher keine Miete zahlen muss. Von dem hieraus ermittelten Einkommen sind Aufwendungen wie Steuern, Krankenversicherung und Kfz-Versicherung abzuziehen. Ein weiterer wichtiger Abzugsposten sind Unterhaltsleistungen für vorrangig Unterhaltsberechtigte. Vorrangig berechtigt für den Unterhalt sind die eigenen Kinder und der Ehepartner. Hat der gegenüber seinen Eltern Unterhaltspflichtige selbst Kinder oder ist gegenüber dem Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, ist der Kindesunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Dies gilt auch, wenn kein Unterhalt bezahlt wird, weil die Kinder bei dem Unterhaltspflichtigen leben und die Ehe ohne Trennung besteht. Auch dann sind vom Einkommen für Kinder die Beträge entsprechend der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Auch weitere Aufwendungen für die Kinder, wie Nachhilfe-, Betreuungs- und Ausbildungskosten können abgezogen werden. In der Regel sind sämtliche Raten für Schulden grundsätzlich ebenfalls vom Einkommen abzuziehen, wie zum Beispiel die Darlehenszahlungen für einen Baukredit oder für den Kauf einer Immobilie.

Schwiegerkind indirekt betroffen

Schwiegerkinder, also zum Beispiel der Ehegatte der Tochter des pflegebedürftigen Elternteils, dürfen nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Allerdings wird das Einkommen des Schwiegerkinds bei der Ermittlung der Unterhaltspflicht des Kindes berücksichtigt. Aber auch für das Schwiegerkind wird ein Selbstbehalt berücksichtigt. Der anrechenbare Selbstbehalt für das Schwiegerkind liegt derzeit (Stand: 2017) bei 1440 Euro. Das heißt, verheiratete Kinder müssen dann Elternunterhalt bezahlen, wenn das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten den erhöhten Selbstbehalt in Höhe von 3240 Euro übersteigt. Allerdings ist von diesem Betrag der Überschuss für den Elternunterhalt nur im Verhältnis des Einkommens des unterhaltspflichtigen Kindes zu bezahlen. Macht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen vom Gesamteinkommen der Ehepartner ein Viertel aus, dann darf von dem Überschuss maximal ein Viertel als Unterhalt verlangt werden. Verdient zum Beispiel der Unterhaltspflichtige 1000 Euro und der Ehegatte 3000 Euro und machen sie lediglich den Selbstbehalt geltend, verbleibt ein Überschuss in Höhe von (4000 minus 3240 sind) 760 Euro. Von diesem Überschuss darf aber der Anteil des nicht unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht angetastet werden. Dieser beträgt in diesem Fall drei Viertel  (3000 Euro von insgesamt 4000 Euro) des Gesamteinkommens. Folglich kann der Sozialhilfeträger in diesem Fall nur die Zahlung eines Viertels vom Überschuss verlangen, also (760 geteilt durch 4 sind) 190 Euro. Wäre das Kind in diesem Fall geschieden oder nicht verheiratet, müsste es nichts zahlen.

Schonvermögen geltend machen

Zudem darf das Amt nicht auf das sogenannte Schonvermögen der Kinder zugreifen. Zu dem Schonvermögen zählt eine Rücklage in Höhe von fünf Prozent des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge sowie ein angemessenes Fahrzeug und eine angemessene selbstbewohnte Immobilie. Jeder, der seine eigene angemessene Wohnung oder sein eigenes angemessenes Haus bewohnt, kann dieses als Schonvermögen geltend machen. Bei Barvermögen reicht ein einfaches Sparkonto für die Altersvorsorge zur Berücksichtigung als Schonvermögen aus. Besondere Anlagen wie eine oft unter diesen Umständen unrentable Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge müssen nicht gebildet werden. Als Schonvermögen werden auch Rücklagen für Sanierungsarbeiten am Haus anerkannt.

Erst das Vermögen der Eltern

Allerdings werden die Kinder erst zur Kasse gebeten, wenn das Vermögen der Eltern verbraucht ist, also das gesamte Bargeld, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Schmuck und zuletzt Haus und Hof. Um zu verhindern, dass das lebenslang angesparte Erbe der Eltern vom Sozialamt vereinnahmt wird, werden oft Vermögen und Grundstücke an die Kinder übertragen. Allerdings sind diese Maßnahmen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit der Eltern meistens schon zu spät: Das Sozialamt kann sämtliche Schenkungen der letzten zehn Jahre rückwirkend zurückfordern.

Jedoch verlangt das Amt üblicherweise nicht die Herausgabe eines Hauses, wenn dieses an ein Kind verschenkt wurde, sondern die Zahlung von Wertersatz bzw. das Kind kann die Pflicht zur Herausgabe der Immobilie durch Bezahlung von Wertersatz abwenden. Der Wert eines Hauses kann aber gemindert sein, wenn dem pflegebedürftigen Elternteil zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wurde. Auch besteht die Möglichkeit, die Übertragung nicht nur als Schenkung zu gestalten, sondern andere Gegenleistungen zu vereinbaren. Denn die Verpflichtung zur Rückgabe oder Herausgabe entsteht nur bei Schenkungen. Hat der Unterhaltspflichtige mit dem pflegebedürftigen Elternteil für die Übertragung von Vermögen oder einer Immobilie als Gegenleistung zum Beispiel vereinbart, die Eltern zu versorgen und zu verpflegen, liegt zumindest keine reine Schenkung mehr vor.

Großelternunterhalt

Es besteht auch die Möglichkeit, als Enkel von den Großeltern auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen zu werden. Voraussetzung ist, dass die Großeltern kein Vermögen und Einkommen haben und die Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu bezahlen. Allerdings haben in diesen Fällen die Sozialhilfeträger keine Möglichkeit, selbst den Unterhalt von den Enkeln für die Erstattung der Kosten des Pflegeheims einzufordern. Anders als gegenüber den Eltern gehen die Unterhaltsansprüche der Großeltern nicht auf das Amt über, wenn es für die Kosten im Pflegeheim aufkommt. Allerdings können theoretisch die Großeltern die Enkel auf Leistung von Unterhalt verklagen, damit diese die Kosten für das Pflegeheim bezahlen. Für den Erhalt des Platzes im Pflegeheim ist dies jedoch nicht erforderlich, da der Sozialhilfeträger auch so verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.

(FMA)

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