921 Anwälte für Erneuerbare Energien | Seite 39

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
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Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
tietze enders & Partner mbB - rechtsanwälte steuerberater, Bleichstr. 64-66, 60313 Frankfurt am Main 6825.7515346087 km
Wir lösen Probleme anstatt welche zu schaffen!
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erneuerbare Energien
aus 19 Bewertungen Wir haben Herrn Ehrentraut aufgesucht, um unsere Vorfälligkeitszinsen zurück zu fordern. Herr Ehrentraut war sehr gut … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Özkan Akkoc
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Rechtsanwalt Özkan Akkoc
Kanzlei Akkoc, Christstraße 29a, 14059 Berlin 6968.4998138354 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Özkan Akkoc ist Ihr Ansprechpartner für Erneuerbare Energien
aus 33 Bewertungen Schnelle Antwort, sofort Termin 👍🏽 Top Beratung. So wünscht man sich einen Anwalt in der Not. Habe ihn sofort … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandy Ellinger
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Kanzlei Sandy Ellinger, Dorfstraße 43 a, 15366 Hoppegarten 6986.8738696745 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sandy Ellinger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erneuerbare Energien
aus 23 Bewertungen Wegen der Erstellung einer Erbschaftssteuer erklärung hatte ich mich an Frau Ellinger gewand. Der Fall war aufgrund … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Bode
hbp-legal, Rechts- und Steuerberatung, Aroser Allee 84, 13407 Berlin 6969.6093207579 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Bode bietet im Bereich Erneuerbare Energien Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen RA Bode geht auf die Besonderheiten der Anfrage (EU-Arbeitsrecht) konkret ein und antwortet fokussiert und sehr … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M.
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Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M.
Kanzlei Grigat Steuerberatung Rechtsberatung, Forstwaldstraße 17, 47804 Krefeld 6629.2665241824 km
Engagiert mit einer charmanten Hartnäckigkeit.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erneuerbare Energien
aus 10 Bewertungen Sehr zuverlässig! Gewissenhaft! Fühlte mich sehr gut beraten und vertreten. Sie war für mich stets eine loyale sowie … (07.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Därr
DÄRR Rechtsanwälte, Candidplatz 13, 81543 München 7120.5504619184 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erneuerbare Energien bietet Herr Rechtsanwalt Peter Därr
(05.05.2023) Herr Därr hat uns bestens beraten und alle Fragen und Unklarheiten geklärt. Wir haben ihm das Mandat übergeben, falls …
Profil-Bild Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
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Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte, 405 Lexington Avenue, New York, NY 10174, USA 769.65506263246 km
Steuerrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Carl-Christian Thier ist Ihr Ansprechpartner für Erneuerbare Energien
aus 20 Bewertungen Ich hatte aufgrund eines Unfalls in Florida eine Klageschrift vom Unfallbeteiligten mit Schmerzensgeldforderungen … (11.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dana Freber
Rechtsanwältin Dana Freber
Freber & Partner mbB – Steuerberater und Rechtsanwältin, Wassergasse 28, 55268 Nieder-Olm 6807.3151245505 km
Erbrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erneuerbare Energien hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dana Freber
(09.08.2023) Frau Freber hat mich in Erbangelegenheiten absolut professionell und engagiert vertreten. Ich fühlte mich sehr gut …
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Rechtsanwalt Dr. Ingo Heuel
LHP Luxem Heuel Prowatke – Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln 6675.4808995765 km
Fachanwalt Steuerrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erneuerbare Energien hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ingo Heuel

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erneuerbare Energien

Fragen und Antworten

  • Erneuerbare Energien: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erneuerbare Energien umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erneuerbare Energien und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erneuerbare Energien: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erneuerbare Energien sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Erneuerbare Energien sind ein fester und wachsender Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland. 2013 stammte bereits ein Viertel des insgesamt erzeugten Stroms aus Sonnenenergie, Windenergie, Erdwärme sowie Wasserkraft und nachwachsenden Rohstoffen. Den Wärmeverbrauch deckten die auch als regenerative und grüne Energien bezeichneten erneuerbaren Energien 2013 mit knapp einem Zehntel. Erneuerbare Energien sind gekennzeichnet durch die Nutzung sich nicht in absehbarer Zeit erschöpfender Energiequellen wie Wind, Wasser und Sonne, im Vergleich zur Nutzung endlicher Energievorräte wie Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran.

Energiewende verstärkt Nutzung erneuerbarer Energien

Erneuerbare Energien gewinnen insbesondere aufgrund der 2011 eingeleiteten Energiewende stetig an Bedeutung. Das Energieziel bis zum Jahr 2050 ist ein weitgehender Ersatz fossiler Energiequellen wie Erdöl, Erdgas und Kohle sowie der Kernenergie durch regenerative Energieträger.

Im Vordergrund steht bei der Energiewende dabei eine nachhaltigere Energieversorgung, die Versorgungssicherheit bei gleichzeitig bezahlbaren Energiepreisen gewährleisten soll. In dieser Hinsicht verlangt der bis 2022 geplante Ausstieg aus der Atomenergie vielfältige Anstrengungen. Die ambitionierten Pläne verändern nicht nur den Rohstoffmarkt. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Alternativen wie z. B. Windkraftanlagen und Photovoltaik sowie zur Speicherung der Energie etwa mittels Pumpspeicher sind auch nicht überall gleichermaßen effizient und rechtlich realisierbar. So entscheidet etwa über den Standort von Windrädern neben den Windverhältnissen aufgrund der von ihnen ausgehenden Emissionen auch die zur nächsten Bebauung einzuhaltende Abstandfläche, um eine insbesondere die Nachtruhe beeinträchtigende Lärmbelästigung zu vermeiden. Hinzu kommt hier, dass der Stromtransport des im Norden – insbesondere an den Küsten – besser produzierbaren Windkraftstroms in den Süden mittels oberirdischer Hochspannungsleitung über weite Strecken zu erheblichen Einschnitten in der Landschaft führt. Dieser geplante und unter dem Schlagwort „Stromtrasse“ bekannte Netzausbau verlangt nicht nur, das Bauplanungsrecht einzuhalten. Hinzu kommt der Umgang mit einer überwiegend ablehnenden Haltung der von einer solchen Stromtrasse unmittelbar vor Ort betroffenen Bürger sowie mit Umweltverbänden. Ähnliches gilt für den geplanten Bau neuer Gaskraftwerke zum Ausgleich der bei den Erneuerbaren wesentlich größeren witterungs- und jahreszeitbedingten Schwankungen in der Stromversorgung.

Die Nutzung erneuerbarer Energien wirft dabei auch außerhalb solcher Großprojekte Fragen auf. So ist ein Thema etwa die Einspeisung des erzeugten Stroms ins Netz. Sollt die hierfür notwendige Leitung von einer Biogasanlage oder Photovoltaikanlage zum Einspeisepunkt über ein fremdes Grundstück führen, ist der Grundstücksnachbar um Erlaubnis zu fragen und die Durchleitung rechtssicher zu gestalten. Eine mögliche Lösung ist hierbei die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ins Grundbuch, im Gegenzug verpflichtet sich der stromproduzierende Nachbar zur Zahlung einer Entschädigung bzw. Rente. Steuerrechtlich üben dabei im Übrigen auch private Hausbesitzer eine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn sie das Dach ihres Hauses mit Photovoltaik versehen, um Gewinne zu erzielen.

Rechtliche Regelungen der erneuerbaren Energien

Neben dem technischen Know-how verlangt die Nutzung erneuerbarer Energien bei ihrer Realisierung auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen. Im Kern steht dabei das sogenannte Energierecht. Bei diesem handelt es sich um ein Querschnittsrechtsgebiet. Es umfasst zunächst alle relevanten Normen der Energiewirtschaft wie insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz. Weitere Rechtsgebiete, die im Energierecht eine besondere Rolle spielen, sind das Umweltrecht, Baurecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht und Verbraucherschutzrecht. Im Mittelpunkt des Rechts der erneuerbaren Energien steht insbesondere das Umweltenergierecht. Eine wesentliche Quelle energierechtlicher Regelungen ist aufgrund einer Kompetenz der Europäischen Union im Bereich der Energiepolitik dabei auch das EU-Recht.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das im April 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Bereich der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist die Förderung erneuerbarer Energien, um ihre Nutzung auszubauen. Anstatt mit Subventionen fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz Stromerzeuger mittels der sogenannten EEG-Umlage. Stromerzeuger erhalten 20 Jahre eine garantierte Einspeisevergütung für ihren vorrangig ins Netz einzuspeisenden Ökostrom. Die EEG-Umlage gleicht dabei den Unterschied zwischen dem für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien garantierten und dem marktüblichen Strompreis aus. Die Höhe der EEG-Umlage hängt dabei von folgenden Faktoren ab:

  • der Art der Stromerzeugung: Windkraft auf Land bzw. auf See, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie,
  • der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage zur Stromerzeugung,
  • der Größe der Anlage,
  • dem Strompreis,
  • der Anzahl an Befreiungen von der EEG-Umlage wie insbesondere für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch.

Die EEG-Umlage hat der Bundesgerichtshof (BGH) als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Die EEG-Umlage unterscheide sich wesentlich vom Kohlepfennig, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1994 für eine mit der Verfassung unvereinbare Sonderabgabe hielt. Kritiker halten die EEG-Umlage aufgrund des 2010 eingeführten Ausgleichsmechanismus jedoch für eine verfassungswidrige Sonderabgabe. Der BGH hat diese Ansicht abgelehnt, da die EEG-Umlage nicht in öffentliche Haushalte fließe, da Zahlungen ausschließlich zwischen Privaten erfolgten. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gegen das EEG wurde vom durch diese BGH-Entscheidung betroffenen Kläger im August 2014 dem BVerfG eingelegt. Neben der EEG-Umlage regelt das EEG zudem einen KWK-Bonus als Vergütung für die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme. Die Erhöhung der Stromerzeugung aus der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezweckt dabei das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – kurz Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Seit 2009 begleitet das EEG das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich – kurz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es soll den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme- und Kälteerzeugung erhöhen, der vor allem durch Beheizen, Warmwasserversorgung bzw. die Klimatisierung von Immobilien entsteht. Konkrete zur Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des EEWärmeG beispielhaft genutzte Technik ist etwa:

  • Solarenergie: Solaranlagen zur Warmwassererzeugung,
  • Feste, flüssige und gasförmige Biomasse: Heizung mittels Brennholz, Pellets, Hackschnitzel oder Nutzung Biogas oder Bioöl,
  • Umweltwärme: Heizung mittels Wärmepumpe,
  • Geothermie: Erdwärme mittels Wärmepumpe.

Öffentliche Gebäude sollen eine Vorreiterrolle einnehmen. Aber auch private Eigentümer verpflichtet das Gesetz bei Neuerrichtung bzw. Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung eines Gebäudes deren Wärme- und Kältebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Anforderungen gelten dabei unabhängig davon, ob das Vorhaben einer Baugenehmigung oder Bauanzeige bedarf. Die Nichteinhaltung stellt eine mit Geldbuße sanktionierte Ordnungswidrigkeit dar. Denkmalschutz und Bauordnungsrecht können Ausnahmen von den Anforderungen zulassen. Eine finanzielle Förderung sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz dabei vor. Dieses fördert dabei auch Umbauten an bestehenden Immobilien, die den genutzten Anteil erneuerbarer Energien erhöhen, auch wenn hier anders als bei Neubauten keine Pflicht zur Nutzung eines vom Energieträger abhängigen Mindestanteils an der Energieversorgung besteht. Das EEWärmeG befugt Bundesländer und Gemeinden zum Erlass eigener Vorschriften, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Anfang 2021 sollen neue Gebäude als Niedrigstenergiehäuser einen ganz wesentlichen Teil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.

Das EEWärmeG geht einher mit der Energieeinsparverordnung (EnEV), die eine Einsparung von Energie in Gebäuden bezwecken soll. An mehreren Stellen verweist das EEWärmeG dabei auf Regeln der EnEV. Zudem ist es möglich, Anforderungen des Wärmegesetzes ersatzweise durch Energieeinsparmaßnahmen zu erfüllen. Künftiges Ziel ist, die Instrumente zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden zusammenzufassen und weiter zu vereinfachen. Auch Maßnahmen im Mietrecht betreffen abgesehen von der Senkung des Wasserverbrauchs insbesondere die Energieeinsparung – und das zunehmend durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz von Solarthermie, der die Energiekosten für die Warmwasserbereitung reduziert und so die Nebenkosten senkt. Damit dies jedoch als energetische Modernisierung im Sinne des Gesetzes gilt, muss durch die Maßnahme in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erneuerbare Energien umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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