342 Anwälte für Fluggastrechte | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Braeuer
Rechtsanwalt Clemens Braeuer
Rechtsanwaltskanzlei C. Braeuer, Fontanepromenade 2, 10967 Berlin 6976.832894416 km
Erfolg ist kein Zufall, sondern die Verbindung meiner fachlichen Kompetenz und meiner Leidenschaft, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Braeuer im Bereich Fluggastrechte bietet Beratung und Vertretung
(27.02.2024) Herr Braeuer hat sehr schnell auf eine Anfrage per Email reagiert und mich ausführlich, freundlich und kompetent am …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariane Korduan
sehr gut
Rechtsanwältin Ariane Korduan
Rechtsanwältin Ariane Korduan, Am Rissener Bahnhof 1, 22559 Hamburg 6704.6828163136 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ariane Korduan - Ihr juristischer Beistand im Bereich Fluggastrechte
aus 12 Bewertungen Frau Korduan hat das Problem mit der zahlungsunwillige Airline zu unseren vollsten Zufriedenheit geklärt. (12.09.2023)
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Rechtsanwältin Monika Jung
Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen, Heiligenbergstr. 36-38, 66763 Dillingen/Saar 6743.7584045863 km
Fachanwältin Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Jung - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Fluggastrechte
(18.05.2020) Für die prompte Antwort kann ich nur danken. Stehe mit meinem Reiseanbieter in Kontakt und hoffe, die Antworten Ihres …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne
Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne, Rudolf-Breitscheid-Str. 19, 90762 Fürth 7005.345365447 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Fluggastrechte
aus 14 Bewertungen Frau Thulke-Rinne bzw. Kanzlei wurde mir weiterempfohlen mit besten Vertrauen - Gott sei Dank. Ihre Höflichkeit, … (20.06.2023)
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Rechtsanwalt Björn Fritsch
WINKEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Platz 8, 14052 Berlin 6967.81756431 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Fritsch im Bereich Fluggastrechte bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Die Beratung und alles weitere lief über E-Mail und per Post. Alles schnell und unkompliziert. Ich kann die Kanzlei … (17.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Grund
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Grund
Kanzlei Koppisch und Grund, Mittermayerstr. 6, 85221 Dachau 7102.9006761953 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Grund vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Fluggastrechte
aus 108 Bewertungen Sehr gute Beratung, tolles Team. (01.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fluggastrechte

Fragen und Antworten

  • Fluggastrechte: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fluggastrechte umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fluggastrechte und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fluggastrechte: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fluggastrechte sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Grundlage der in Deutschland geltenden Fluggastrechte ist vor allem EU-Recht. Die in Form einer EU-Verordnung erlassene Fluggastrechteverordnung gibt Flugpassagieren, deren Flug von einem bestimmten Mangel betroffen ist, seit dem Jahr 2005 verschiedene Rechte. Aufgrund der zum Teil unklaren Formulierung der Fluggastrechteverordnung haben zu ihrer Klarstellung ergangene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die darin enthaltenen Rechte schrittweise ausgeweitet.

Reichweite in örtlicher Hinsicht

Die Fluggastrechteverordnung ist bereits anwendbar, wenn der Start bzw. die Landung auf einem Flughafen innerhalb eines EU-Lands erfolgt. Bei der Landung muss der Sitz des Luftfahrtunternehmens sich allerdings in der EU befinden. Aufgrunddessen gilt die Fluggastrechteverordnung in jedem Fall für Flüge innerhalb der Europäischen Union.

Abgedeckte Arten von Flügen

Die Fluggastrechteverordnung erfasst sowohl Linienflüge wie Charterflüge unabhängig vom Flugpreis. Fluggastrechte gelten sowohl für einen Billigflug wie für einen Flug in der ersten Klasse. Wichtig ist zudem, dass Passagiere über eine bestätigte Flugbuchung verfügen und - falls entsprechende Zeitangaben fehlen - sich wenigstens 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit bei der Abfertigung erschienen sind.

Erfasste Probleme bei Flugreisen

Problemfälle im Rahmen einer Flugreise, die zur Anwendbarkeit der Fluggastrechte führen, sind die Nichtbeförderung, die Flugannullierung und die Flugverspätung. Während bei der Nichtbeförderung der Flug stattfindet, der Passagier aber beispielsweise wegen von ihm nicht zu vertretender Gründe wie häufig einer Überbuchung nicht mit an Bord gelangte, stellt die Flugannullierung einen Flugausfall dar. Letzteres liegt auch vor, wenn ein Flugzeug in der Luft zur Umkehr gezwungen war. Bei Streik, hängt das Greifen der Fluggastrechte davon ab, dass Flugunternehmen ihre verbleibenden Kapazitäten so nutzen, dass die damit verbundenen Flugprobleme Passagiere möglichst wenig beeinträchtigen.

Andere Probleme im Rahmen einer Flugreise wie einen Gepäckverlust erfasst die Fluggastrechteverordnung nicht. In diesem Fall kann jedoch das sogenannte Montrealer Übereinkommen Ansprüche auf Schadenersatz im Rahmen der Haftung einer Fluggesellschaft regeln. Neben einem solchen Sachschaden deckt das Montrealer Übereinkommen auch Fälle ab, in denen es zu einem Personenschaden oder Verspätungsschaden gekommen ist.

Arten von Ansprüchen

Ausgleichsanspruch und Schadensersatz

Flugreisende, die von einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung betroffen sind, haben einen von der Flugstrecke und Art der jeweiligen Flugbeeinträchtigung abhängigen Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer sogenannten Ausgleichsleistung. Ein Urteil des EuGH erklärt die bei einer Flugannullierung geltenden Regelungen zudem ab einer Flugverspätung von drei Stunden am Ort, der letztendlich Ziel der Flugreise ist, für anwendbar. Durch rechtzeitigte Information und das Anbieten anderweitiger Beförderungen können sich Fluggesellschaften vom Entschädigungsanspruch gegenüber ihren Passagieren befreien. Das Anbieten eines Ersatzflugs entfällt ab einer Benachrichtigung von mehr als zwei Wochen vor dem Abflugtermin. Ein weitergehender Schadenersatz neben der Ausgleichsleistung bleibt grundsätzlich erhalten. Anders als im Fall der Ausgleichsleistung, die es unabhängig vom Vorliegen eines eventuellen Schadens gibt, liegt die Beweislast für den weitergehenden Schadensersatz hingegen beim Reisenden.

Rücktritt und Ticketpreiserstattung

Darüber hinaus kann ein Passagier in Fällen der Flugannullierung, der Nichtbeförderung sowie ab einer Verspätung von fünf Stunden die Erstattung des Ticketpreises und eines frühestmöglichen, kostenlosen Rückflug zum Abflugort bzw. den frühestmöglichen Hinflug zum Zielort von der Airline verlangen.

Verpflichtung zu Betreuungsleistungen

Unabhängig davon, ob Flugunternehmen auftretende Probleme zu vertreten haben oder nicht wie im Fall einer Naturkatastrophe oder Terrordrohung, sind sie abhängig von der Flugstrecke bereits ab einer Wartezeit von zwei Stunden zur Erbringung von Betreuungsleistungen gegenüber ihren Kunden verpflichtet. Konkret zählt dazu die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken, die Bereitstellung von Mitteln der Telekommunikation und unter Umständen auch die Unterbringung in einem Hotel inklusive notwendigem Transport von und zum Flughafen.

Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft mittels eines offiziell verfügbaren Beschwerdeformulars geltend zu machen. Bei fehlender Reaktion müssen Passagiere sich an die zuständige nationale Behörde im Land, in dem das Problem aufgetreten ist, wenden. Ab November 2013 soll eine Schlichtungsstelle in bestimmten Fallkonstellationen zum Einsatz kommen.

Mangels einer Regelung zur Verjährung von Ansprüchen in der Fluggastrechteverordnung geht der Bundesgerichtshof in Deutschland von der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach dem BGB aus.

(GUE)

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