411 Anwälte für Gewerke | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
Bruno-F. Müller Anwaltskanzlei, Osterstraße 10, 20259 Hamburg 6716.9647763903 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Bruno-F. Müller ist Ihr Ansprechpartner für Gewerke
aus 52 Bewertungen Herr RA Müller hat mich in einem Rechtsstreit fast 1 Jahr begleitet. Ich kann mich auf diesem Wege nur nochmal … (04.09.2023)
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Rechtsanwalt Jörg Detring
Rechtsanwaltskanzlei Abke | Hoffmann-Gallhoff, Herforder Str. 18, 32257 Bünde 6708.8346418261 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Gewerke steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Detring gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen sind seht zufrieden ein gutes und umfangreiches Gespräch sehr freundlich und zuvorkommend hat uns bis dato sehr … (10.04.2024)
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Rechtsanwältin Christin Terne
Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze, Franzstr. 117, 6842 Dessau-Roßlau 6946.5069173179 km
Erbrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Christin Terne ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Gewerke

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewerke

Fragen und Antworten

  • Gewerke: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewerke sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gewerke: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewerke umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewerke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Von Gewerken spricht man vor allem im Baurecht und meint damit die verschiedenartigen Arbeiten, die beispielsweise bei einem Hausbau anfallen und in der Regel von verschiedenen Handwerkern ausgeführt werden. Sprachlich ist der Begriff Gewerke mit Gewerkschaft verwandt, einem Verband, in dem traditionell eher Arbeiter organisiert sind.

In der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C findet sich eine umfangreiche Einteilung von Gewerken in Erdarbeiten, Landschaftsbauarbeiten, Mauerarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Tischlerarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten, Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen, Gerüstarbeiten und zahlreiche weitere.

Dazu gehört der jeweils entsprechende Handwerker. So wird meist die Gas- und/oder Wasserinstallation ein Installateur, die Elektroinstallation ein Elektroinstallateur sowie Tischler- und Zimmererarbeiten ein Schreiner vornehmen.

Probleme ergeben sich häufig, wenn einzelne Gewerke aufeinander aufbauen. So muss beispielsweise die Mauer erst vom Maurer fertiggemauert, verputzt und getrocknet sein, bevor der Maler sie malern kann. Verzögerungen bei einem einzelnen Gewerk führen nicht selten zu einer Bauverzögerung insgesamt.

Ist das Dach nicht rechtzeitig fertig oder undicht, betrifft das regelmäßig alle darunterliegenden Gewerke. So kann bei einem Wasserreinbruch Schaden an bereits fertigen Teilen entstehen. Eine neue Kalkulation und eine Erhöhung der Baukosten kann die Folge sein. In der baurechtlichen Praxis ist daher für nicht ordnungsgemäße und/oder nicht ohne Mangel erstellte Gewerke regelmäßig eine Vertragsstrafe vereinbart.

Außerhalb des Baurechtes kann der Begriff Gewerk entsprechend im Bereich Werkvertragsrecht verwendet werden. So besteht Werbung in einer Zeitschrift oder im Internet regelmäßig aus Bildern (für die ein Grafiker zuständig ist) und Text (für die ein Texter zuständig ist). Bild und Text können entsprechend als unterschiedliche Gewerke bezeichnet werden.

(ADS)

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