339 Anwälte für Handelsabkommen | Seite 15

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Rechtsanwältin Anne Fabbri
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Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Vergaberecht
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Im Bereich Handelsabkommen bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anne Fabbri
aus 6 Bewertungen Gute Beratung hat mir geholfen und werde mich nochmal an Sie wenden.Sehr schnell auf mein Anliegen geantwortet (19.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mohamin Nor Eddine Tahiri LL.M Eur
sehr gut
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Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Handelsabkommen bietet Herr Rechtsanwalt Mohamin Nor Eddine Tahiri LL.M Eur
aus 26 Bewertungen Ich wurde bestens beraten (10.05.2024)
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Rechtsanwalt Jens Christian Göke LL.M.
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Herr Rechtsanwalt Jens Christian Göke LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Handelsabkommen
aus 17 Bewertungen Herr Göke ist sehr kompetent, freundlich und zuverlässig. (28.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Handelsabkommen

Fragen und Antworten

  • Handelsabkommen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handelsabkommen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Handelsabkommen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Handelsabkommen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Handelsabkommen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Ein Handelsabkommen regelt den Handel zwischen zwei oder mehr Staaten und betrifft somit den Außenhandel zwischen verschiedenen Ländern. Das Abkommen ist insofern ein internationaler Vertrag zwischen Staaten über ihre gegenseitigen Handelsbeziehungen und stellt somit Völkerrecht dar. Ein Handelsabkommen besonderer Art hat dabei das EU-Recht mit dem gemeinsamen Binnenmarkt geschaffen. Seine zentrale Grundlage sind die in ihm geltenden Grundfreiheiten. Bei Handelsabkommen von EU-Mitgliedsstaaten mit Drittländern sieht die gemeinsame Handelspolitik zudem deren Verhandlung und Abschluss durch Organe der Europäische Union anstelle der Mitgliedstaaten vor.

Eine weltweit wichtige Rolle spielt vor allem das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), aus dem später die Welthandelsorganisation (WTO) hervorging. Seine Regelungen sind inzwischen in das WTO-Übereinkommen integriert. Dieses regelt dabei nicht nur den globalen Warenverkehr, sondern beinhaltet mit GATS auch Bestimmungen über den Handel mit Dienstleistungen. Gewerblicher Rechtsschutz steht hingegen beim sogenannten TRIPS als drittem Bestandteil des Übereinkommens im Vordergrund. Es soll geistiges Eigentum schützen, wie es etwa ein Patent, Geschmacksmuster oder Urheberrecht beinhaltet. Durch massenhaftes Plagiat entstehende Nachteile sollen so bekämpft werden. In Nord- und Mittelamerika ist insbesondere das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) zu nennen. Zur Karibik und dem afrikanischen Kontinent zählende Länder unterhalten als sogenannte AKP-Staaten ein weiteres wichtiges Handelsabkommen. Im asiatischen Raum ist insbesondere die ASEAN mit der AFTA-Freihandelszone zu nennen.

Standen bei Handelsabkommen früher Regeln über Import und Export bestimmter Waren und Austausch von Rohstoffen sowie den Zugang zu Handelsorten im Vordergrund, zielen sogenannte Freihandelsabkommen inzwischen vorrangig auf den generellen Abbau von Handelshemmnissen ab. Das betrifft insbesondere den auf ein- und ausgeführte Waren erhobenen Zoll, mengenmäßige und bürokratische Beschränkungen sowie den Abbau wettbewerbsverfälschender Subventionen.

(GUE)

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