940 Anwälte für Inkassobüro | Seite 40

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sehr gut
Rechtsanwalt Valko Alm
Rechtsanwaltskanzlei V. Alm, Winterhuder Weg 29, 22085 Hamburg 6720.3765992078 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Valko Alm ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Inkassobüro
aus 27 Bewertungen Ich fühlte mich so verloren und völlig überfordert, hatte Angst, ans Telefon zu gehen und Briefe zu öffnen. Nach … (16.05.2024)
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Rechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig
Bürogemeinschaft Dröge-Thülig, Elisabethstraße 7, 59269 Beckum 6698.863714633 km
Geht nicht, gibt`s nicht - Ihr Recht!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Inkassobüro
(15.09.2023) Frau Dröge-Thülig hat mich sehr freundlich und kompetent beraten. Vielen Dank!
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Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwaltskanzlei Frimberger, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3683274315 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Inkassobüro bietet Herr Rechtsanwalt Michael Frimberger
aus 7 Bewertungen Herr Frimberger nimmt sich viel Zeit um zu erklären und zu beraten, er ist dabei immer sehr seinem Mandaten zugewandt. … (17.05.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Martin
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt in Polen, ul- Grodzka 20/6, 70-560 Stettin, Polen 6988.4450778307 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Inkassobüro hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Martin

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Inkassobüro

Fragen und Antworten

  • Inkassobüro: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Inkassobüro umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Inkassobüro und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Inkassobüro: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Inkassobüro sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das vom Gläubiger einer Forderung - z. B. aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag oder Handyvertrag - damit beauftragt wird, die Schulden beim Schuldner einzutreiben, sog. Inkasso. Hierzu schließen die Parteien einen Vertrag, den sog. Inkassovertrag. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Das Inkassobüro wird für den Gläubiger tätig und erhält hierfür eine Vollmacht. Die Forderung verbleibt aber beim Gläubiger, der auch das Risiko trägt, dass der Forderungseinzug erfolglos bleibt. Daneben ist aber auch ein Forderungsverkauf an das Inkassobüro möglich. Hier wird das Inkassobüro mittels Abtretung Inhaber der Forderung gegen den Schuldner. Das führt dazu, dass es nun selbst das Risiko trägt, das Geld nicht beitreiben zu können.

Gerade im letzten Fall ist das Inkassobüro natürlich bestrebt, den Betrag vom Schuldner zu erhalten. Hierzu stehen dem Inkassobüro verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z. B.

Ab und zu gerät man jedoch an ein Inkassobüro, das versucht, mithilfe fragwürdiger Methoden an Geld zu kommen. So sollen Personen etwa mittels Drohung - etwa mit einem Eintrag bei der Schufa - oder einer Nötigung dazu verleitet werden, den geforderten Betrag zu zahlen. Häufig sind die Forderungen aber unberechtigt, sodass auch noch Betrug zu bejahen wäre. Manchmal existiert die Forderung zwar, der Schuldner darf eine Zahlung aber zu Recht verweigern, z. B. bei der Verjährung. Klar ist jedoch: Ein Inkassobüro muss vor Tätigkeitsaufnahme eine sog. Inkassolizenz erwerben, indem es sich nach § 10 RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz - bei der zuständigen Behörde registrieren lässt.

Während etwa ein Inkassoanwalt die Inkassokosten nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - abrechnet, fehlt einem Inkassobüro eine derartige gesetzliche Regelung. Die Parteien können also frei über die Höhe der Kosten verhandeln. Als Grenze wird jedoch unter anderem der Gebührenrahmen im RVG vorgeschlagen. Dabei gilt aber stets: Ist das Inkassobüro Inhaber der Forderung, darf es keine Inkassogebühren verlangen. Schließlich wird es dann in eigener Sache tätig. Außerdem darf das Inkassobüro nur Geld eintreiben, wenn die Forderung tatsächlich besteht, fällig und durchsetzbar ist.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Inkassobüro besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.