699 Anwälte für Insolvenzverfahren | Seite 30

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schebur
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Katja Schebur, Pfälzerstr. 31, 75177 Pforzheim 6894.2809834897 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Schebur ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Insolvenzverfahren
aus 7 Bewertungen Schnelle Antwort, sehr bemüht (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Fehse LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Fehse LL.M.
Schuldnerberatung Fehse, Sendlingerstr. 20, 80331 München 7119.0543250892 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Fehse LL.M. im Bereich Insolvenzverfahren bietet Beratung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Ich habe die kanzlei von Herrn Rechtsawalt Fehse über internet Seite die Bewertung gelesen weil positiv waren habe ich … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Patschke
Alter Winzer Patschke Meister Rechtsanwälte Partnerschaft, Schillerstr. 2, 99096 Erfurt 6922.9073280562 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Sportrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzverfahren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Patschke gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzverfahren

Fragen und Antworten

  • Insolvenzverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Rahmen der Insolvenz wird zwischen verschiedenen Insolvenzverfahren unterschieden: Nach der Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet man das allgemeine Insolvenzverfahren, das als Regelinsolvenz bzw. Regelinsolvenzverfahren bezeichnet wird, von den speziellen Insolvenzverfahren. Zu den speziellen Insolvenzverfahren zählen das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Nachlassinsolvenzverfahren. Für diese besonderen Insolvenzverfahren gelten ergänzende Vorschriften der InsO.

Insolvenzverfahren werden durchgeführt, um eine Insolvenz abzuwenden oder sie im Sinne von Schuldnern und Gläubigern in einem geordneten Verfahren abzuwickeln. Kann eine Zahlungsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden, ist Ziel die Auflösung des insolventen Unternehmens bzw. ist bei Privatpersonen die Restschuldbefreiung Ziel des Insolvenzverfahrens. Hierfür übernimmt ein Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren die treuhänderische Verwaltung des vorhandenen Vermögen des Schuldners, bei Privatinsolvenzen auch des pfändbaren Einkommens.

Ein Insolvenzverfahren läuft in mehreren Schritten ab: Antragstellung, vorläufiges Insolvenzverfahren, Berichtstermin und Prüfungstermin und zuletzt die Abwicklung.

Das Insolvenzverfahren wird auf schriftlichen Antrag beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zunächst vorläufig eröffnet. Der Antrag kann vom Schuldner gestellt werden, aber auch von Gläubigern, wenn das für die Ausgleichung ihrer Forderungen nötig ist und die Forderung(en) und ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Ist der Antrag formal korrekt und sind im Zweifel Insolvenzgründe des Gläubigers glaubhaft gemacht, wird im vorläufigen Insolvenzverfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter zur Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens eingesetzt. Ist bereits zu wenig Masse vorhanden, um die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu vergüten, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht in der Regel „mangels Masse" abgelehnt. Ist Masse vorhanden und ein Insolvenzgrund gegeben, wird das Verfahren endgültig eröffnet (Eröffnungsbeschluss) und das Ziel der Insolvenz bestimmt: Sanierung und Fortführung, übertragene Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung, Zerschlagung und Verwertung des Unternehmens.

Mit dem Eröffnungsbeschluss tritt der bestellte Verwalter an die Stelle des vorläufigen Insolvenzverwalters und wickelt in der Folge das Insolvenzverfahren nach Vorgabe der Gläubigerversammlung endgültig ab. Mit Vorlage der Schlussrechnung des Schlussberichts wird das Insolvenzverfahren abgeschlossen.

(LOE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Insolvenzverfahren umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Insolvenzverfahren besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.