1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
Bruno-F. Müller Anwaltskanzlei, Osterstraße 10, 20259 Hamburg 6716.9647763903 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Bruno-F. Müller
aus 52 Bewertungen Herr RA Müller hat mich in einem Rechtsstreit fast 1 Jahr begleitet. Ich kann mich auf diesem Wege nur nochmal … (04.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wohlfahrt
Rechtsanwalt Thomas Wohlfahrt
Kanzlei Franzen & Wohlfahrt, Friedrich-Ebert-Str. 9, 76571 Gaggenau 6875.1686062086 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wohlfahrt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Guter Mann ! ich hatte Herrn Wohlfahrt erstmals für die Berufungsinstanz mit der Wahrnehmung meiner Interessen vor dem … (22.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Rechtsanwältinnen Ruhr-Luge & Lennartz, Neusser Str. 173, 41065 Mönchengladbach 6630.9430461659 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidtke
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Schmidtke & Kollegen, Nymphenburger Str. 154, 80634 München 7115.8102376845 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Florian Schmidtke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 40 Bewertungen Herr RA Lingel hat uns äußerst kompetent beraten, laufend informiert, einen sehr guten Gutachter empfohlen und vor … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner
sehr gut
Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner
Kanzlei Marrero-Brenner, Schulstr. 93, 47199 Duisburg 6628.4481562602 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner
aus 56 Bewertungen Mir wurde genau geschildert was mich erwartet . Was bestellt aus den USA und wohl auf einem Betrüger reingefallen. Das … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Bopp
Rechtsanwälte G. Haug & Partner, Goethestr. 17, 80336 München 7118.2394508293 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Bopp hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
(08.12.2022) Sehr geehrter Herr Bopp, vielen Dank für diese informative und zielführende Beratung. Auf diesem Wissen kann ich gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Stalter
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Stalter
RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE CEELEN DR. HUTTER STALTER PFAUDLER DR. VEH PartGmbB, Königsgraben 17, 87700 Memmingen 7039.369264792 km
Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch und unsere Motivation! Wir garantieren eine persönliche Bearbeitung durch den jeweiligen Fachanwalt.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Stalter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 245 Bewertungen Wir sind vollauf zufrieden und wurden sehr gut vertreten. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Dr. Bettina Ruhe
Rechtsanwältin Dr. Dr. Bettina Ruhe
Kanzlei Dr. Dr. Bettina Ruhe, Kreuzstr. 23, 28203 Bremen 6676.5932938921 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Dr. Bettina Ruhe bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
(14.04.2023) Frau Dr. Ruhe bot für meinen Fall sehr zuverlässige, hilfreiche und persönliche Beratung. Sehr zu empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Truse
Kanzlei Christian Truse, Einigkeitstr. 41, 45133 Essen 6652.3385488047 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Truse hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
Heuser & Scheffler Rechtsanwälte, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg 6716.6962879985 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
aus 14 Bewertungen Herr Heuser hat mich im Rahmen meiner Scheidung anwaltlich unterstützt. Dabei stand er mir stets mit großer Expertise … (28.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt
Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt
Anwaltskanzlei Strecke und Behrschmidt, Wallbrunnstr. 74, 79539 Lörrach 6899.2207758209 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
(07.12.2016) Frau Behrschmidt kann ich bei bestem Wissen und Gewissen empfehlen. Sie war sehr offen für mein Anliegen und hat mir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schneider
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schneider
Dr. Reiner & Kollegen, Schmausenbuckstr. 76, 90480 Nürnberg 7015.0892677223 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Schneider ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
aus 58 Bewertungen Wir wohnen in einem reinen Wohngebiet und hatten Probleme mit einer KFZ -Werkstatt. Frau Schneider hat uns sehr gut … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Keller
Rechtsanwalt Stephan Keller
Stephan Keller, Karlsplatz 1, 73614 Schorndorf 6951.4811475306 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Keller - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Thiel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Thiel, Weiskircher Str. 13, 66687 Wadern 6743.7096960808 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Thiel
aus 20 Bewertungen Nett und freundlich !!! Top Anwalt (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Zeynel Kara
sehr gut
Rechtsanwalt Zeynel Kara
SNP Schlawien Partnerschaft mbB, Josephinenstraße 11-13 11-13, 40212 Düsseldorf 6649.4074018695 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Zeynel Kara für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 31 Bewertungen Der Herr Kara ist vom Fach... Auf jeden Fall weiter zu empfehlen (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Rupp
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Rupp
Redmer & Rupp Rechtsanwälte, Burgstr. 2, 50321 Brühl 6677.459412057 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Rupp ist Ihr Ansprechpartner für Kaufvertrag
aus 20 Bewertungen Beim Kauf einer Couch, die mangelhaft geliefert wurde, gab es mit dem Einrichtungshaus sehr viele Probleme. Herr … (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
Kanzlei Steinkopff & Steinkopff, Scheffelstr. 1, 68723 Oftersheim 6860.6993068737 km
Erbrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Manuela Steinkopff gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Frau Steinkopff hat uns in der Angelegenheit einer Flugstornierung wegen Airline-Insolvenz umfassend, ausführlich und … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Reichard
sehr gut
Reichard & Kollegen, Hülchrather Str. 15, 50670 Köln 6674.4539479382 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Reichard unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 82 Bewertungen Was für eine tolle Erfahrung! - Es gibt noch Anwälte, die nicht in 1. Linie Dollarzeichen in den Augen haben und sich … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mohr
Kanzlei Michael Mohr, Ludwig-Wucherer-Str. 73a, 06108 Halle (Saale) 6949.7670473771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Mohr
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Freitag
Rechtsanwalt Claus Freitag
Rechtsanwälte Freitag § Wier, Rolandsmauer 9, 49074 Osnabrück 6671.6307278611 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Claus Freitag
aus 8 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Beratung mit anschließendem Schriftverkehr,dadurch schnelle Rückzahlung der gegnerischen … (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Becker
Kanzlei Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg 6799.3967415925 km
Erbrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Becker vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
(28.06.2017) arbeitet besonnen, vermittelnd, verzichtet auf Polemik. Ich habe mich sehr gut vertreten gefühlt. Jederzeit gerne …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira Voll
sehr gut
Rechtsanwältin Kira Voll
Kanzlei Obergfell, Bürgerstraße 14, 76133 Karlsruhe 6868.6552052932 km
Schnelle Terminvergabe - Effektive Verteidigung - zufriedene Mandanten - Gute Erreichbarkeit
Zivilrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kira Voll bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Frau Voll rief zeitnah zurück und erklärte kompetent (soweit möglich) Lösungswege zu meinem Anliegen. Empfehlenswert! (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wedershoven
Rechtsanwalt Stephan Wedershoven
Wedershoven & Völker Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Leitenstr. 40, 82538 Geretsried 7125.2549342896 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wedershoven bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
(20.09.2021) Ich hatte ein Problem mit einem privat geführtem Prozess und brauchte jetzt einen Rechtsanwalt. Für Zivilrecht stand …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Dietrich
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Dietrich
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstr. 19-23, 63739 Aschaffenburg 6862.0080804377 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Dietrich
aus 82 Bewertungen Rechtsanwalt Dietrich und sein Team haben mich bei der Abwicklung eines KFZ-Unfalls mit mehreren Beteiligten … (04.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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