4.345 Anwälte für Ladung | Seite 182

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Rechtsanwalt René Jansen
Dr. Jöris & Partner, Westpromenade 10, 52525 Heinsberg 6614.9829582414 km
Bei meiner Arbeit verstehe ich mich als Ansprechpartner und Dienstleister für Ihre juristischen Bedürfnisse, mit dem Ziel, Sie stets kompetent und mit größtmöglicher Sorgfalt zu beraten und zu vertret
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Ladung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt René Jansen gerne zur Verfügung
(20.11.2023) Herr Jansen ist schnell zu erreichen und kann den Fall direkt gut einschätzen bzgl. welche Rechte bestehen u.a. …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ladung

Fragen und Antworten

  • Ladung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ladung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ladung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ladung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ladung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Als Ladung wird verfahrensrechtlich die Aufforderung bezeichnet, zu einem bestimmten Termin vor einem Gericht oder vor einer Behörde zu erscheinen. Gerichtlich hat die Ladung grundsätzlich von Amts wegen zu erfolgen und muss zugestellt werden.

Vorschriften für die gerichtliche Ladung finden sich in den jeweiligen prozessrechtlichen Grundlagen des Gerichtszweigs. Für den Zivilprozess ist dies die Zivilprozessordnung (ZPO). Für Verwaltungsgerichtsprozesse ist es die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO), für Sozialgerichtsprozesse das Sozialgerichtsgesetz (SGG) und für Finanzprozesse die Finanzgerichtsordnung (FGG), wobei diese auch entsprechenden Verweise auf die ZPO enthalten.

Folgende Mindestangaben muss eine Ladung enthalten:

  • Angabe des Gerichts
  • Nennung des Rechtsstreits
  • Termin (Zeit/Ort)
  • Ladungszweck, zum Beispiel Aussagen als Zeugen

Das Gericht muss dabei in aller Regel eine gesetzlich bestimmte Ladungsfrist einhalten, wobei unter besonderen Umständen auch eine Verkürzung zulässig ist. Das ist etwa möglich im beschleunigten Verfahren, wenn sich der Beschuldigte nicht freiwillig der Hauptverhandlung stellt. Hält die Geschäftsstelle die Frist für die Ladung nicht ein, kann der Angeklagte im Strafverfahren die Aussetzung der Verhandlung beantragen. In den anderen Gerichtsbereichen darf das Gericht kein Versäumnisurteil treffen.

Hinweis: Im Transportrecht & Speditionsrecht ist die Ladung ebenfalls ein wichtiger Rechtsbegriff - wenn auch in einem ganz anderen Sinne. Ladung im Frachtrecht steht für die untechnische Bezeichnung von dem Frachtgut. Rechtliche Probleme mit der Ladung können sich beispielsweise im Zusammenhang mit dem Frachtvertrag oder wegen der Ladungssicherung ergeben.

(WEL)

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