3.417 Anwälte für Mietrückstand | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Kanzlei Hans-Jürgen Kölnberger, Bahnhofsplatz 1, 94315 Straubing 7137.8714279909 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrückstand steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger gerne zur Verfügung
(02.08.2018) Sehr sehr netter Rechtsanwalt. Schnelle Termine.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Kanzlei Jan Peter Petersen, Goethestraße 4, 27374 Visselhövede 6725.8335677281 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Peter Petersen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietrückstand
(07.09.2018) Empfehlenswerter Rechtsanwalt mit sehr kompetenter Beratung. Herr Petersen macht einen hervorragenden Job. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hundertmark-Himstedt
Rechtsanwaltskanzlei Martin Hundertmark-Himstedt, Hauptstr. 34, 31185 Söhlde 6803.2091672634 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Hundertmark-Himstedt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietrückstand
(27.01.2024) Arbeitsrechtliche Frage bezüglich Kündigung
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sehr gut
Rechtsanwältin Filiz Sen
Kanzlei Filiz Sen, Wandsbeker Marktstr. 69, 22041 Hamburg 6721.9636739168 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietrückstand beantwortet Frau Rechtsanwältin Filiz Sen
aus 21 Bewertungen Ich hatte eine schnelle Antwort erhalten, dass es nicht ihr Bereich ist inkl. hat sie mir gesagt, wie der Bereich … (07.02.2024)
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Rechtsanwalt Felix Reisinger
Prem & Pauli PartG mbB, Ulrichsberger Str. 45, 94469 Deggendorf 9814.0158567699 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietrückstand unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Felix Reisinger
(16.05.2024) Herr Reisinger kümmerte sich immer schnellstens um unsere Angelegenheit. Er hatte auch immer ein offenes Ohr für uns. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heigl
sehr gut
Wurster und Heigl, Bahnhofstr. 17, 94469 Deggendorf 7164.3820777845 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietrückstand steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Heigl gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Sehr schneller Rückruf, gute Beratung! (26.04.2024)
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Rechtsanwalt Hans Scheidung
Scheidung Toenges & Partner GbR, Untermauerstr. 22, 58332 Schwelm 6677.7253179957 km
Unsere Anwaltskanzlei in Schwelm berät und vertritt Sie in allen Rechtsgebieten des Straf- und Zivilrechts, beginnend mit dem Arbeitsrecht über das Familien- und Erbrecht, das Kauf-, und Mietrecht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Scheidung im Bereich Mietrückstand bietet Beratung und Vertretung
(01.05.2022) Herr Scheidung hat mich bei einem Rechtsstreit mit einem Osteuropäischen Autohändler fachlich und menschlich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Kanzlei Hawerkamp & Liermann, Bundesstr. 171, 59909 Bestwig 6741.5710405409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietrückstand bietet Frau Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
aus 6 Bewertungen Ich hatte einen wirklich schlimmen nervenaufreibenden Rosenkrieg mit meinem Mann, der mir die Kinder wegnehmen wollte. … (30.11.2023)
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Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Seifert & Schmitz Eurolegalis - Die Kanzlei, Avenida Venezuela Nr. 4, Lokale 2-3, 4, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6106.0741830778 km
Der Rechtsanwalt muss vor entstehen des Rechtsgeschäftes zu Rate gezogen werden (man muss vorbeugen), anstatt danach diese Nichtberatung zu bereuen.
Erbrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrückstand bietet Rechtsanwalt Herr Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
aus 8 Bewertungen Ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die Anliegen wurden zur vollsten Zufriedenheit und zügig bearbeitet. Kann den Herrn … (07.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietrückstand

Fragen und Antworten

  • Mietrückstand: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietrückstand umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietrückstand und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietrückstand: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietrückstand sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Mietrückstand kann für den Mieter zu schwerwiegenden Folgen führen. Denn der Vermieter muss sich weder unpünktliche noch unterbliebene Zahlungen der Miete gefallen lassen. Er kann vielmehr den Mietvertrag kündigen. So ist eine fristlose Kündigung vom Vertrag nach § 543 II Nr. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zulässig, wenn der Mieter entweder zwei Monate hintereinander keine Miete samt Nebenkosten zahlt oder er innerhalb mehrerer Monate einen Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten ansammelt. Eine vorherige Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung durch den Vermieter ist hierbei grundsätzlich nicht nötig, da im Mietvertrag bereits eine Frist zur Mietzahlung nach dem Kalender bestimmt ist. Versäumt der Mieter sie, gerät er automatisch in Verzug.

Bevor der Vermieter kündigt, sollte er sich aber mit seinem Schuldner in Verbindung setzen. Unter Umständen hat dieser die Miete bereits überwiesen, die Bank hat den Betrag aber z. B. noch nicht auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben. Vielleicht ist der Mieter auch zahlungswillig, hat aber derzeit Zahlungsschwierigkeiten, weil z. B. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dann kann man versuchen, etwa eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Mieter kann sich daneben auch erkundigen, ob er beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Wohngeld hat. Manchmal ist auch eine nicht angezeigte Mietminderung wegen eines Mangels Grund für den Mietrückstand. Dann kann der Vermieter den Mangel beseitigen und Zahlung des ausstehenden Betrages verlangen.

Bleibt das Gespräch erfolglos, sollte der Vermieter aber keine Zeit verlieren, sondern das Mietverhältnis fristlos kündigen und - sollte der Mieter nicht auf die Kündigung reagieren - Räumungsklage einreichen. Haben doch viele Vermieter manchmal berechtigte Angst, dass ihr zahlungssäumiger Mieter auch noch ein Mietnomade ist. Wie im Arbeitsrecht muss aber auch im Mietrecht bei der Kündigung die Schriftform eingehalten werden. Ansonsten läge nämlich ein Formmangel vor, der zur Nichtigkeit der Kündigung führen würde.

Gleicht der Mieter den Mietrückstand vor Zugang der fristlosen Kündigung aus, darf der Vermieter nicht mehr kündigen, weil der Kündigungsgrund entfallen ist. Doch Vorsicht: Eine Aufrechnung der Schulden mit der bereits eingezahlten Kaution ist nicht möglich. Erfolgt eine Zahlung der rückständigen Miete dagegen nach der Kündigung, wird diese mit Zugang des Geldes beim Vermieter unwirksam. Der drohende Umzug des Mieters kann somit abgewendet werden. Dieses Vorgehen ist gemäß § 569 III Nr. 2 Satz 2 BGB aber nur einmal in zwei Jahren zulässig. Außerdem ist eine daneben erklärte ordentliche Kündigung grundsätzlich trotzdem wirksam. Schließlich hat der Mieter dann mindestens drei Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, und ist nicht gefährdet, plötzlich obdachlos zu werden.

Um an die rückständige Miete zu kommen, kann der Vermieter Klage bei Gericht einreichen oder ein Mahnverfahren einleiten bzw. ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt - auch Inkassoanwalt genannt - mit dem Forderungseinzug betrauen. Da etwa bei einer Prozessführung jedoch hohe Kosten anfallen können, nehmen viele Mietvertragsparteien die Möglichkeit wahr, ein Mediationsverfahren durchzuführen und eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden. Auch der Mieter hat dadurch die Chance, die Pfändung seines Vermögens durch einen Gerichtsvollzieher oder eine Zwangsräumung zu verhindern.

(VOI)

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