1.116 Anwälte für Pfändung | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, Bacchusweg 3, 67146 Deidesheim 6834.2906061393 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Hebinger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Pfändung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Kanzlei Wolfgang Kophal, Leonorenstr. 102, 12247 Berlin 6976.2841018678 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kophal im Bereich Pfändung bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Antwort Vielen dank (05.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Höer
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Höer
Kanzlei Jens Höer, Katharinenstr. 9, 10711 Berlin 6969.6532152959 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Höer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Pfändung
aus 14 Bewertungen Rechtsanwalt Jens Höer hat mich sehr kompetent und erfolgreich nach einer fristlosen Kündigung vertreten. Er hat mich … (02.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Blechschmitt
Kanzlei Reiner Blechschmitt, Plöck 81a, 69117 Heidelberg 6865.8557990029 km
Vollkommenheit ist keine Kleinigkeit, besteht aber aus Kleinigkeiten!
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Pfändung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Reiner Blechschmitt gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Umgehende, fachlich kompetente, kundenorientierte und sehr sympathische Bearbeitung meines Anliegens. Vielen Dank! (11.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Weimann
Rechtsanwalt Christian Weimann
Anwaltskanzlei Weimann & Meyer, Kölner Str. 552, 47807 Krefeld 6633.3421990257 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Im Bereich Pfändung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Weimann
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Oeser & Keuler - Rechtsanwälte, Keltergasse 5, 89073 Ulm 7003.5886012509 km
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Pfändung bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
(02.10.2021) Der Forderungseinzug wurde schnell und unbürokratisch abgewickelt
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
Steuerkanzlei Schmedeshagen, Speyerer Straße 10, 67483 Edesheim 6838.1297524161 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Pfändung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
aus 6 Bewertungen Fr. Huber-Otto hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. Sie arbeitet zielgerichtet und kommuniziert … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kushnir
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Kushnir
Rechtsanwaltskanzlei Felix Kushnir, Blumenstraße 1, 80331 München 7119.4430003711 km
"Qualität vor Quantität" - "Maßanzug statt Massenware"
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Pfändung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Felix Kushnir gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Er ist ein kompetenter und kluger Anwalt, der weiß, was er tut. Ich kann ihn auf jeden Fall empfehlen. Ich bin mit dem … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Siewertsen
Kanzlei Linda Siewertsen, Amtsweg 12, 25856 Hattstedt 6613.6401829171 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Siewertsen im Bereich Pfändung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ilse
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Andreas Ilse, Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden 6800.5021776247 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Ilse ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Pfändung
aus 113 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der professionellen und kompetenten Vertretung durch Herrn Ilse. Er kümmert sich mit … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nika Burakova
sehr gut
Rechtsanwältin Nika Burakova
Kanzlei Nika Burakova, Oberdorfstraße 3, 78337 Öhningen 6975.2774338333 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nika Burakova ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Pfändung
aus 18 Bewertungen Ich möchte Frau Burakova wirklich für ihre Arbeit und den gewonnenen Fall danken! Ich bin froh, dass sie es war, die … (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyn Derkum
sehr gut
Kanzlei Evelyn Derkum, Meyerweg 29, 13591 Berlin 6959.6645763131 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Evelyn Derkum ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Pfändung gerne behilflich
aus 107 Bewertungen Bisher alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. (13.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pfändung

Fragen und Antworten

  • Pfändung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pfändung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pfändung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pfändung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pfändung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Eine Pfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung und kann sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht stattfinden. Sinn und Zweck einer Pfändung beim Schuldner ist die Befriedigung des Gläubigers. Im Folgenden sollen zunächst die wichtigsten Schritte der zivilrechtlichen Pfändung dargestellt werden und zum Schluss auf die Unterschiede bei der öffentlich-rechtlichen Pfändung eingegangen werden.

Pfändung einer beweglichen Sache

Die Pfändung einer beweglichen Sache führt der Gerichtsvollzieher durch, wenn alle Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung vorliegen. Dabei hat er die für die Pfändung maßgeblichen Vorschriften der Zivilprozessordung (ZPO) zu beachten. Der Gerichtsvollzieher pfändet eine bewegliche Sache des Schuldners, indem er sie in Besitz nimmt. Meist wird die Pfandsache beim Schuldner belassen. Dann macht der Gerichtsvollzieher die Pfändung kenntlich, indem er ein Pfandsiegel - den sog. Kuckuck - an dem gepfändeten Gegenstand anbringt.

Die Verwertung gepfändeter beweglicher Sachen erfolgt durch öffentliche Versteigerung.

Aus dem Versteigerungserlös wird dann zunächst der Gläubiger befriedigt. Wird bei der Zwangsversteigerung mehr erzielt als die Forderungshöhe des Gläubigers, erhält der Schuldner den Überschussbetrag ausgezahlt. Von einer sogenannten Taschenpfändung spricht man, wenn der Gerichtsvollzieher Geld pfändet, das der Schuldner bei sich trägt.

Pfändung einer Forderung

Auch eine Forderung und andere Vermögensrechte können gepfändet werden. Hierzu zählen insbesondere Geldforderungen, Herausgabe- und Lieferansprüche und andere Vermögenswerte. Die Pfändung erfolgt in diesen Fällen durch Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder Überweisungsbeschlusses des Vollstreckungsgerichts.

Pfändungspfandrecht

Als Pfändungspfandrecht wird das Recht bezeichnet, das der Gläubiger nach der Pfändung erwirbt. Das Pfändungspfandrecht resultiert aus der Verstrickung und ist in § 804 ZPO geregelt. An einem Gegenstand können mehrere Pfändungspfandrechte aufgrund einer sogenannten Anschlusspfändung bestehen, d. h. wenn eine bereits gepfändete Sache erneut gepfändet wird. Hier besteht dann zwischen den Pfändungspfandrechten ein Rangverhältnis gemäß § 804 Abs. 3 ZPO, wonach die frühere Pfändung der späteren vorgeht.

Pfändungsschutz und Pfändungsfreigrenze

Bestimmte zum Leben notwendige Gegenstände darf der Gerichtsvollzieher nicht pfänden. Sie unterliegen dem Pfändungsschutz. Eine genaue Aufstellung der unter Pfändungsschutz stehenden Gegenstände ist in § 811 ZPO enthalten.

Damit dem Schuldner durch die Pfändung nicht jede Lebensgrundlage entzogen wird, gilt für Einkommen des Schuldners eine Pfändungsfreigrenze bei einer Lohnpfändung. Die Pfändungsfreigrenze für die Lohnpfändung ergibt sich durch § 850c Zivilprozessordnung und die sogenannte Pfändungstabelle, die alle zwei Jahre an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird. Die dort vorgeschriebenen Beträge müssen dem Schuldner verbleiben, wobei auch Zahlungen für Unterhalt zu berücksichtigen sind.

Eine Sonderform des Pfändungsschutzes gewährt das sogenannte P-Konto, das von der Bank auf Wunsch des Schuldners von einem normalen zu einem P-Konto umgewandelt werden muss. Mit dem P-Konto ist dann eine Kontosperrung nicht mehr möglich.

Rechtsmittel gegen eine Pfändung

Den von einer Pfändung Betroffenen stehen unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung. So kann der Schuldner gegen das Vorgehen des Gerichtsvollziehers mit einer sogenannten Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) vorgehen oder mittels einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) gegen den Vollstreckungstitel vorgehen. Wurde vom Gerichtsvollzieher beispielweise ein beweglicher Gegenstand gepfändet, der nicht im Eigentum des Schuldners stand, so kann der Eigentümer des Gegenstandes unter bestimmten Voraussetzungen sein Recht mittels der sogenannten Drittwiderspruchsklage (§771 ZPO) gerichtlich durchsetzen.

Öffentlich-rechtliche Pfändung

Auch im öffentlich-rechtlichen Bereich kann eine Pfändung vollstreckt werden. Sie wird dann nicht vom Gerichtsvollzieher, sondern von einem Vollziehungsbeamten durchgeführt, der die sogenannte Vollstreckungsanordnung (ähnlich dem zivilrechtlichen Vollstreckungstitel) durchsetzt.

(WEL)

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