123 Anwälte für Pflegemangel | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
Rechtsanwaltskanzlei Sonnenschein-Berger & Kollegen, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen 6672.187805018 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner ist Ihr Ansprechpartner für Pflegemangel
aus 41 Bewertungen Sehr kompetente, ausführliche und freundliche Beratung. Jederzeit wieder! (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexios Baxevanis
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Rechtsanwalt Alexios Baxevanis
solegis Rechtsanwälte, Baseler Str. 35-37, 60329 Frankfurt am Main 6825.3964387652 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Alexios Baxevanis im Bereich Pflegemangel bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Herrn Baxevanis kontaktierte ich wegen eines Problems mit meinem Rentenantrag. Herr Baxevanis half mir sehr … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Jeschke
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Jeschke
Kanzlei Jana Jeschke, Schönhauser Allee 144, 10435 Berlin 6974.1583618358 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Im Bereich Pflegemangel bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jana Jeschke
aus 129 Bewertungen Top Anwältin mit sehr hoher Kompetenz, sehr hilfsbereit und sehr freundlich und zuverlässig. Das betrifft auch das … (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegemangel

Fragen und Antworten

  • Pflegemangel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegemangel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegemangel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pflegemangel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegemangel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Bei einem Pflegemangel bzw. einem Pflegefehler wird der Kunde nicht gemäß dem Pflegestandard behandelt. Der Pflegedienst oder das Pflegeheim hat also z. B. die nötige Sorgfalt bei der Pflege außer Acht gelassen bzw. den aktuellen Kenntnisstand der Pflege in Technik und Wissenschaft nicht (ausreichend) beachtet.

So liegt etwa ein Pflegemangel vor, wenn dem Pflegebedürftigen das falsche Arzneimittel verabreicht wird oder der Kunde einfach losgelassen wird und daraufhin stürzt. Ein Pflegemangel wird auch angenommen, wenn ein Bettlägeriger über Stunden hinweg nicht gedreht wird, was häufig zum Wundliegen führt, oder wenn ein Pflegebedürftiger nichts zu trinken oder zu essen bekommt. Eine Haftung des Pflegers bzw. des Heims oder Pflegedienstes für einen Pflegefehler wird aber nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit angenommen. So muss der Pfleger damit rechnen, in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt zu werden. Daneben wird auch eine Haftung im Zivilrecht bejaht. So kann der Pflegebedürftige - oder sein Betreuer, falls Geschäftsfähigkeit des Pflegebedürftigen verneint wird - Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen, sofern ihm aufgrund des Pflegefehlers ein Personenschaden oder Sachschaden entstanden ist. Grundsätzlich kann er sich hierbei etwa auf einen Verstoß gegen den Heimvertrag bzw. den Pflegevertrag berufen.

Problematisch kann unter Umständen die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche werden. Man muss nämlich als Betroffener nachweisen, dass der Pflegefehler ursächlich für den erlittenen Schaden gewesen ist. Als Beweis kann z. B. ein medizinisches Gutachten dienen, das ein Sachverständiger erstellt hat.

Ein häufiger Grund für einen Pflegemangel ist etwa die Überbelastung des Pflegepersonals. Das rechtfertigt jedoch kein nachlässiges Verhalten der Pfleger gegenüber ihren Kunden. Um den Pflegefehler später beweisen zu können, sollte man daher den derzeitigen Zustand - z. B. Druckgeschwüre - fotografieren sowie Akteneinsicht in die Pflegeunterlagen verlangen. Stellt sich unter anderem bei ihrer Durchsicht heraus, dass die Pfleger einen Fehler gemacht haben, sollte man Schadensersatzansprüche geltend machen. Man kann Klage bei Gericht einreichen, wenn die Haftpflicht des Pflegedienstes nicht zahlt, oder eine außergerichtliche Konfliktlösung bei einem Mediator anstreben.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Pflegemangel besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.