340 Anwälte für Reisepreisminderung | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Okal
sehr gut
Rechtsanwalt Ali Okal
Anwaltskanzlei Okal, Dammstraße 20, 35390 Gießen 6799.7826201141 km
Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Ali Okal - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Reisepreisminderung
aus 36 Bewertungen Sehr gewissenhaft und unkompliziert. Ich bin sehr zufrieden mit Ihrer Arbeit. (24.04.2024)
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Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard
Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg 6762.0449195649 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Reisepreisminderung beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Marquard
(05.02.2024) Leider konnte mir Herr Marquard nicht weiterhelfen aber er hat sich schnell gemeldet um mir dies mitzuteilen.
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sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schüll
Anwaltskanzlei Schüll, Eifelstr. 1, 52068 Aachen 6630.7175007568 km
zielgerichtet I schnell I kompetent
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schüll im Bereich Reisepreisminderung bietet Beratung und Vertretung
aus 130 Bewertungen Herr RA Schüll hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten und alles ist zu meiner vollsten … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Gloria Kurt LL.M.
Rechtsanwältin Franziska Gloria Kurt LL.M.
Kanzlei Himstedt & Kurt in Bürogemeinschaft, Weberstr. 7-9, 53113 Bonn 6695.3928485107 km
Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht • Erbrecht • Datenschutzrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Reisepreisminderung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Franziska Gloria Kurt LL.M. gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reisepreisminderung

Fragen und Antworten

  • Reisepreisminderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reisepreisminderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reisepreisminderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reisepreisminderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reisepreisminderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Eine Reisepreisminderung nach § 651d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist möglich, wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt, den der Reiseveranstalter trotz Abhilfeverlangens des Urlaubers nicht beseitigt hat.

Zu beachten ist aber, dass die §§ 651a ff. BGB nur gelten, wenn eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter gebucht, mithin ein Reisevertrag geschlossen wurde. Wer dagegen seinen Urlaub selbst plant und z. B. Flug und Unterkunft getrennt voneinander bucht, muss seine Ansprüche auf etwa Reisepreisminderung oder Schadenersatz gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner und notfalls im Ausland geltend machen.

Wie bereits erläutert, darf man eine Reisepreisminderung nur vornehmen, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn die Zustände vor Ort von den Angaben im Reisekatalog abweichen. Überdies ist ein Mangel zu bejahen, wenn man explizit ein Hotel in ruhiger Lage gebucht hat, die Nachtruhe aber regelmäßig wegen lauter Musik gestört wird oder fortwährender Kinderlärm die Nerven des Reisenden strapaziert. Eine Reisepreisminderung ist grundsätzlich auch bei Flugausfall, Flugverspätung oder Überbuchung möglich.

Hat der Urlauber den Mangel entdeckt, muss er noch vor Ort dessen Beseitigung verlangen. Hierzu muss er den Reiseveranstalter bzw. die Reiseleitung über die Missstände informieren. Ansonsten entfällt das Recht auf Reisepreisminderung. Außerdem ist eine Reisepreisminderung nur für die Zeit zulässig, in der ein Mangel aufgetreten ist. Entsteht ein Mangel z. B. erst am letzten Tag einer zweiwöchigen Reise, darf der Urlauber auch nur für den letzten Tag den Reisepreis mindern. Die Geltendmachung der Forderung auf Rückzahlung des zu viel entrichteten Reisepreises sollte so schnell wie möglich nach der Heimkehr erfolgen. Um den Mangel später beweisen zu können, sollte man die mangelhaften Zustände fotografieren und sich Zeugen, wie etwa andere Mitreisende, suchen. Letztendlich sollte man die Mängelanzeige schriftlich formulieren und sich den Empfang durch den Reiseveranstalter oder seinen Vertreter bestätigen lassen. Wenn man es nicht tut, liegt zwar kein Formmangel vor, doch könnte es schwierig werden, ein lediglich ausgesprochenes Abhilfeverlangen nachzuweisen.

(VOI)

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