5.811 Anwälte für Schwerbehindertenbeauftragter | Seite 243

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Wedemeyer-Lührs
Rechtsanwaltskanzlei Christine Wedemeyer-Lührs, Volksdorfer Weg (Zugang über Hochholdsweg) 205, 22393 Hamburg 6722.9879796997 km
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." (Mahatma Ghandi)
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Schwerbehindertenbeauftragter hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christine Wedemeyer-Lührs
(25.10.2023) Frau Wedemeyer-Lührs kämpft wie eine Löwin, sehr professionell und empathisch dazu. Geht neue Wege um ein bestmögliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Agnieszka Posmyk
Kanzlei Agnieszka Posmyk, Ul. Madalińskiego 4a /22, 02-513 Warschau, Polen 7424.9726535276 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Schwerbehindertenbeauftragter beantwortet Frau Rechtsanwältin Agnieszka Posmyk
(08.07.2020) polecam
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Döring
Rechtsanwältin Susann Döring
Anwaltsbüro Döring, Stolberger Str. 60, 99734 Nordhausen 6878.5886764155 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Susann Döring ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Schwerbehindertenbeauftragter

Fragen und Antworten

  • Schwerbehindertenbeauftragter: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schwerbehindertenbeauftragter sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schwerbehindertenbeauftragter: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schwerbehindertenbeauftragter umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schwerbehindertenbeauftragter und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.