705 Anwälte für Sonderbedarf | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Freitag
Rechtsanwältin Christine Freitag
Kanzlei Freitag, Moritzstr. 35, 08056 Zwickau 7024.7998696678 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Christine Freitag ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Sonderbedarf
(13.05.2019) Frau Freitag ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. Sie hat mich in allen Belangen herausragend …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bischoff
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Bischoff
Rechtsanwälte Heine & Bischoff, Oberstraße 5, 47051 Duisburg 6637.2804485309 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bischoff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Sonderbedarf
aus 111 Bewertungen Frau Bischoff hat mich in meinem Scheidungsprozess betreut. Sie ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. Ich … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1529909732 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Leschniok für Rechtsfragen rund um den Bereich Sonderbedarf
(14.12.2023) Ich wurde von Herrn Leschniok vertreten und kann nur positiv berichten: Sehr nett, kompetent und zuverlässig. Vielen …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Ebru Kuleci
sehr gut
Ebru Kuleci - Rechtsanwalt Arbeitsrecht & Familienrecht Aachen, Oppenhoffallee 29, 52066 Aachen 6630.5912942226 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Sonderbedarf unterstützt Sie Frau Rechts- und Fachanwältin Ebru Kuleci
aus 44 Bewertungen Ich kann Frau Kuleci nur empfehlen. Sie hat mir in den härtesten Zeiten meines Lebens den besten Rechtsbeistand … (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwaltskanzlei Dutsch, Heinrich-von-Kleist-Str. 5, 14482 Potsdam 6964.7385866313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Sonderbedarf hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Dutsch
(20.02.2023) Rechtsberatung ist am 21.02.2023
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Löffler
Rechtsanwältin Ursula Löffler
Löffler & Collegen, Volgersweg 26, 30175 Hannover 6768.4252498406 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Sonderbedarf unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ursula Löffler
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
Kanzlei Schmanns, Apostelnstr. 2, 50667 Köln 6674.3624567469 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Sonderbedarf
aus 67 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Auskunft. (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Frischalowski
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Frischalowski
Kanzlei Yvonne Frischalowski, Handelsplatz 2, 04319 Leipzig 6987.9484324498 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Frischalowski ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Sonderbedarf
aus 15 Bewertungen Fr. Frischalowski ist für mich die beste angagierteste und professionellste Rechtsanwältin. Ihre aufopferungsvolle … (28.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Meyer
Kanzlei Verena Meyer, Föhrenweg 6, 63741 Aschaffenburg 6861.7055055933 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Sonderbedarf unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Verena Meyer
(07.12.2018) Die Frau Meyer kann ich nur empfehlen. Sie ist professionell und kann echt gut beraten. Die beste Antältin ever.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sonderbedarf

Fragen und Antworten

  • Sonderbedarf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sonderbedarf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sonderbedarf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sonderbedarf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sonderbedarf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Um den Sonderbedarf ihres Kindes streiten sich Eltern nach einer Ehescheidung oder Trennung besonders gerne. Denn der muss zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt - die Unterhaltsberechnung erfolgt hierbei grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle - gezahlt werden.

Sonderbedarf wird angenommen, wenn Kosten außergewöhnlich hoch sind und unerwartet bzw. unregelmäßig auftreten. Da der Sonderbedarf somit nicht vorhersehbar ist, kann er auch nicht bereits vom regulär zu leistenden Unterhalt abgedeckt sein. Der Sonderbedarf ist geregelt in § 1613 II Nr. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und muss innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung geltend gemacht werden. Außerdem muss der Unterhaltspflichtige zuvor in Verzug gesetzt worden sein. Beide Elternteile müssen - gemessen an ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen - für den Sonderbedarf aufkommen. Arbeitet z. B. der Vater in Vollzeit, die Mutter in Teilzeit, muss sie weniger Geld zahlen als der Kindsvater. Vor Berechnung des Sonderbedarfs muss jedoch erst der Selbstbehalt vom Einkommen der beiden Elternteile abgezogen werden.

Der Sonderbedarf ist vom Mehrbedarf abzugrenzen. Letzterer ist zwar auch nicht vom Regelunterhalt gedeckt, liegt aber nur vor, wenn ein bestimmter Geldbetrag regelmäßig sowie über einen längeren Zeitraum zu zahlen ist, die entstehenden Kosten für die Eltern somit vorhersehbar sind, z. B. die Studiengebühr. In bestimmten Fällen kann ferner erwartet werden, dass die Eltern die Kosten, wie z. B. für Kleidung, vom Regelunterhalt ansparen.

Wird aber das Kind beispielsweise überraschend schwer krank, ist es nicht möglich, das Geld anzusparen, das man etwa zur Zahlung der Arzneimittel oder für die Arztrechnung benötigt. Diese Aufwendungen fallen somit unter den Sonderbedarf, ebenso wie die Kosten für einen Umzug oder die Säuglingserstausstattung. Nicht zum Sonderbedarf gehören z. B. Ausgaben für den Urlaub, Unterrichtsmaterial oder Familienfeiern.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Sonderbedarf umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Sonderbedarf besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.