578 Anwälte für Spam | Seite 25

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Rechtsanwalt Henning Lüdecke
LF Legal - Lüdecke u. Fritzsch Rechtsanwälte, Hinüberstr. 8, 30175 Hannover 6768.2067328218 km
Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht • Zivilrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Lüdecke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Spam
(07.09.2023) Schneller Rückruf, sehr kompetent, sehr freundlich, rundum zufrieden. Werde ich weiterempfehlen.
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Rechtsanwältin Christina Reuther
Meinolf Reuther Rechtsanwaltskanzlei, Heinrich-Lübke-Str. 27, 59759 Arnsberg 6713.0957697598 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Spam unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Christina Reuther
aus 8 Bewertungen Kommt man doch mal in die Verlegenheit einen Rechtsbeistand zu benötigen,ist es wichtig fachlich und Kompetent … (09.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Spam

Fragen und Antworten

  • Spam: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Spam umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Spam und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Spam: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Spam sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Spam oder Junk bezeichnet im Internetrecht massenhaft versendete unerwünschte Werbung per E-Mail. Gelegentlich wird der Begriff Spam auch für Werbung über andere Wege elektronischer Telekommunikation verwendet. E-Mail-Werbung ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt, wobei insbesondere der Datenschutz und das UWG zu beachten sind. Sonst stellen sich solche Massen-Mailings schnell als Unlauterer Wettbewerb dar.

Auch Newsletter fallen unter die E-Mail-Kommunikation, mit der ggf. Werbung verbreitet werden soll. Als Spam gelten Newsletter aber regelmäßig nicht, es sei denn der Versand erfolgte ohne Einwilligung des Empfängers. Verbreitet ist hier die sog. Double-Opt-In-Methode, bei der in einer ersten E-Mail Bestätigungslink angeklickt und oft auch eine Datenschutzerklärung bestätigt werden muss.

Gefahren durch Spam

Auch Hacker versuchen immer wieder durch Spam und Junkmails ihre Computerviren, Trojaner oder sonstige Malware über das Internet zu verbreiten. Der Virus ist dabei meist im E-Mail-Anhang enthalten oder hinter einem Link. Oft werden per Spam auch Links zu einer gefälschten Internetseite verbreitet, auf der dann beispielsweise Daten für das Online-Banking ausgespäht werden. Das wird als Phishing bezeichnet. Je nach Weiterverwendung der Daten können Straftaten wie Betrug vorliegen.

Technik der Spammer

Woher Spammer die Mailadressen der Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer beziehen, ist unterschiedlich. So gibt es Software, welche das Internet systematisch nach E-Mail-Adressen durchsucht und diese speichert. Auch stehen konkrete Adresslisten zum Verkauf, wobei nicht immer klar ist, ob die Adressen aus legalen oder illegalen Quellen stammen. Auch zunächst rechtmäßig erhobene Daten, beispielsweise aus einem Preisausschreiben oder einer Newsletter-Anmeldung bei einem unseriösen Anbieter, können im Einzelfall über dubiose Wege an Spammer geraten und von diesen missbraucht werden.

Der Versand der Spammails erfolgt oft über Server im Ausland und/oder mit gefälschten oder gekaperten E-Mail-Adressen als Absender. Spammails sollten möglichst nicht geöffnet werden. Insbesondre das Nachladen von Bildern oder Ähnlichem aus der Spammail heraus kann dem Absender verraten, dass die Mailadresse noch gültig ist. Ein Link zum angeblichen Abmelden dient nicht selten dem gleichen Zweck und sollte daher nicht angeklickt werden.

Bekämpfung von Spam

Sowohl Server der E-Mail-Provider als auch E-Mail-Programme für den PC zu Hause haben sogenannte Spamfilter, um durch Algorithmen möglichst viele Spam-E-Mails automatisch auszusortieren. Wichtig ist jedoch die richtige Konfigurierung und auch eine Kontrolle von sogenannten Spam-Ordnern, da immer wieder auch E-Mails aussortiert werden, die tatsächlich kein Spam sind.

Rechtlich kann sich der Betroffene gegen Spam mit einer Abmahnung oder Unterlassungsklage wehren. Hat der Absender seine E-Mail-Adresse oder Domain allerdings im Ausland registriert, ist oft schwer zu ermitteln, gegen wen sich eine Klage überhaupt richten könnte. Im deutschen Kommunikationsrecht ist durch das Telemediengesetz ein Impressum für alle kommerziellen Webseiten vorgeschrieben. Das hilft jedenfalls im Inland, einfacher gegen Spammer vorzugehen.

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