484 Anwälte für Staatsangehörigkeit | Seite 21

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Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
Verteidiger in Strafsachen, Florianigasse 1, 1160 Wien, Österreich 7410.9378078927 km
Strafrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
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Herr Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Staatsangehörigkeit
(19.05.2024) Herr Mag. Philipp Slemr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt. Er hat mich am selben Tag meiner Anfrage …
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gut
Rechtsanwältin Petra von Schumann
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1122577437 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Schumann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Staatsangehörigkeit
aus 14 Bewertungen Frau von Schumann hat mich kompetent und mitfühlend beraten und vertreten. Meine Scheidung wurde so problemlos … (23.07.2023)
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Rechtsanwalt Rolf Bumann
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Herr Rechtsanwalt Rolf Bumann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Staatsangehörigkeit
(08.03.2022) absolut kompetent und sehr freundlich !
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sehr gut
Rechtsanwältin Muska Helmand
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Frau Rechtsanwältin Muska Helmand ist Ihr Ansprechpartner für Staatsangehörigkeit
aus 19 Bewertungen Ich hatte das große Glück, Frau Helmand als meine Anwältin für den Ehegattennachzug zu haben, und ich bin überaus … (18.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatsangehörigkeit

Fragen und Antworten

  • Staatsangehörigkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatsangehörigkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Staatsangehörigkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatsangehörigkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatsangehörigkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Die Staatsangehörigkeit verbindet eine Person rechtlich mit einem bestimmten Staat. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit hängt dabei vom jeweiligen Staatsrecht ab. Häufig ist dieser Vorgang in der Verfassung geregelt. Dabei wird die Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen entweder durch Geburt erworben oder kraft eines staatlichen Aktes der Einbürgerung verliehen, der in Deutschland unter anderem einen Antrag bei einer für die Migration zuständigen Stelle der Verwaltung und einen erfolgreichen Sprachtest voraussetzt.

In Deutschland regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Demnach erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wessen verheiratete Eltern zumindest zu einem Teil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dasselbe gilt bei einem nach dem Adoptionsrecht von mindestens einem deutschen Adoptivelternteil angenommenen minderjährigen Kind. Bei unehelichen Kindern ist das nur der Fall, wenn die Mutter deutsche Staatsangehörige ist. Die Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen erleichtert jedoch die Einbürgerung. Ebenso können sich mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratete Ausländer einfacher einbürgern lassen. In Deutschland ab dem Jahr 2000 geborene Kinder mit ausländischen Eltern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats bzw. der Schweiz besitzen, aber seit mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig leben bzw. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, erhalten zudem die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie müssen sich aber ab Erreichen ihrer Volljährigkeit bis zu ihrem 23. Geburtstag entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchte. Ansonsten verliert es diese. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dieses Verfahren wird Optionsmodell genannt. Spätaussiedler erhalten mitsamt ihrer ebenfalls aufgenommenen Familienangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Spätaussiedlerbescheinigung.

Ein Pass für sich allein genommen ist in der Bundesrepublik Deutschland kein ausreichender Beleg für das Innehaben der deutschen Staatsangehörigkeit. Obwohl sie im Regelfall im Pass eingetragen ist, weist nur der Staatsangehörigenausweis bzw. die Staatsangehörigenurkunde die Staatsangehörigkeit nach.

Aufgrund der EU-Mitgliedschaft sind deutsche Staatsangehörige nach dem der Europäischen Union zuzurechnenden Europarecht auch Unionsbürger. Diese aus der Staatsangehörigkeit eines EU-Staates folgende Unionsbürgerschaft existiert, seit dem der EU-Vertrag von Maastricht im November 1993 in Kraft getreten ist. Unionsbürger profitieren dadurch insbesondere von den Grundfreiheiten innerhalb der EU. Zudem müssen Unionsbürger ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht aufgeben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen.

Die Staatsangehörigkeit hat vielfältige rechtliche Auswirkungen. So steht das Grundrecht zu wählen und andere so genannte Deutschengrundrechte wie etwa die Berufsfreiheit laut Grundgesetz nur Deutschen zu. Internationales Privatrecht und Internationales Steuerrecht als an die Staatsangehörigkeit knüpfende Teilrechtsgebiete können sich unter anderem auf das Recht der Ehescheidung und der Betreuung oder die Erbschaftsteuer auswirken. Das insofern ebenfalls im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit gebrauchte Wort Staatsbürgerschaft steht dabei für die aus der Staatsangehörigkeit folgenden Rechte und Pflichten einer Person.

(GUE)

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