81 Anwälte für Tierkauf | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gabriel Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Gabriel Fischer
Fachanwaltskanzlei für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Gabriel Fischer, Ehrensteinstraße 45, 04105 Leipzig 6981.1454027936 km
Nur Gerechtigkeit bringt Frieden.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Tierkauf unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gabriel Fischer
aus 13 Bewertungen Gute Beratung über „MieterEngel“ (Advo Card) wegen Kündigung durch die Vermieterin (Eigenbedarf) (31.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Karsch
Rechtsanwältin Friederike Karsch
Pferderechtskanzlei Friederike Karsch, Greinerberg 14, 81371 München 7119.1502414595 km
Ihre Spezialisten für Pferderecht
Pferderecht • Kaufrecht • Recht rund ums Tier • Zivilrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Friederike Karsch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Tierkauf
(17.05.2024) Ich war sehr zufrieden. Absolut vertrauenswürdig und sehr kompetente Beratung. Super schnelle Kontaktaufnahme.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schörghuber
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Schörghuber
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg 7063.3444721209 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sarah Schörghuber ist Ihr Ansprechpartner für Tierkauf
aus 109 Bewertungen Sehr schnelle und ausführliche Antwort . Die Sache hat sich aber von selbst geklärt . Verwalter hat gekündigt ! (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Kanzlei Claudia Bärtschi, Frankfurter Straße 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Tierkauf steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Bärtschi gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Super Anwältin 5 sterne (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Petersdorff
sehr gut
RAe Dr. Hartmann & Partner, Bernauer Straße 29, 16515 Oranienburg 6952.03959313 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Zivilrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Petersdorff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Tierkauf
aus 34 Bewertungen Noch nie hatte ich einen Unfall und dann ist es passiert: ich habe Unfallflucht begangen. Was da alles auf mich … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Heck
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Heck
Kanzlei Susanne Heck, Röntgenstr. 23, 67454 Haßloch 6840.1971254482 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Susanne Heck ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Tierkauf
aus 18 Bewertungen Sehr kompetente nette Rechtsanwältin. Sie ist nicht nur sehr gut sondern fängt mich auf und begleitet mich und meinen … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn
Kanzlei Marie Claire Moll-Eichhorn, Hermann-Löns-Str. 29, 50181 Bedburg 6648.2684349301 km
"Sich in die Position des Gegners zu versetzen, ist für die eigene Taktik unabdingbar."
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Recht rund ums Tier
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Tierkauf bietet Frau Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn
aus 40 Bewertungen Frau Moll-Eichhorn hat meine Interessen bei der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls äußerst kompetent vertreten. … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Dipl.-Vw. Juergen Kutzki
Kanzlei Jürgen Kutzki, Bismarckstrasse 59, 76133 Karlsruhe 6868.1246056544 km
DER MANDANT:IN STEHT IM VORDERGRUND
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht • Schwerbehindertenrecht • Recht rund ums Tier • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Dipl.-Vw. Juergen Kutzki ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Tierkauf
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Anwaltskanzlei Alexandra Rapp, Uferstr. 8, 72631 Aichtal 6944.8931831859 km
Familienrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Alexandra Rapp ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Tierkauf

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierkauf

Fragen und Antworten

  • Tierkauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierkauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tierkauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierkauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierkauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Nach einem Tierkauf kann schnell ein Streit zwischen Käufer und Verkäufer entbrennen, wenn das betreffende Tier mit einem Mangel behaftet ist. Jeder gibt dem anderen die Schuld daran, dass das Tier nicht den „Erwartungen" entspricht.

Eins steht jedoch fest: Nach § 90a Satz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist auf Tiere das für Sachen geltende Kaufrecht gemäß der §§ 433 ff. BGB anzuwenden, auch wenn sie keine Sachen sind. Danach hat der Käufer nach dem Tierkauf bei einem „mangelhaften" Tier z. B. die Möglichkeit auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz. In bestimmten Fällen ist auch Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung möglich. Dabei muss aber beachtet werden, dass in der Regel der Käufer nachweisen muss, dass sein Tier bereits bei Gefahrübergang - also dem Erhalt des Tieres - mangelhaft war. Eine Beweislastumkehr kommt aber bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf nach den §§ 474 ff. BGB in Betracht. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag über den Tierkauf geschlossen hat und sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Grundmangel zeigt, das Tier den Mangel also bereits in sich trug, er aber zur Zeit der Übergabe noch nicht in Erscheinung getreten ist. Außerdem darf die Beweislastumkehr nicht mit der Art der Sache oder der Art des Mangels unvereinbar sein. Liegen der Tierkauf und die Übergabe des Tieres z. B. vier Monate zurück, beträgt die Inkubationszeit einer Krankheit aber nur wenige Tage, ist klar, dass der Mangel zur Zeit des Gefahrenübergangs noch nicht existiert hat. Das Recht auf Gewährleistung entfällt im Übrigen mit der Verjährung. Nach § 438 BGB verjähren die Mängelansprüche aus dem Vertrag innerhalb von zwei Jahren.

Häufig ist jedoch unklar, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Unproblematisch sind allein die Fälle, in denen der Züchter mit dem Verkauf der Tiere seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ansonsten muss im Einzelfall geklärt werden, ob der Züchter Unternehmer ist. Zu berücksichtigen ist hierbei unter anderem die Anzahl der Züchtungen und verkauften Tiere, welcher Aufwand mit der Zucht betrieben wird und über welchen Zeitraum hinweg gezüchtet wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht dagegen ist nicht nötig.

Bei einem Gendefekt liegt zwar in der Regel ein Grundmangel vor. Schadenersatz kann aber nur verlangt werden, wenn der Züchter für den Gendefekt einzustehen hat. Das ist der Fall, wenn er die bei der Zucht erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und demnach die geltenden Grundsätze in der Wissenschaft bzgl. der Zucht nicht berücksichtigt hat. Denn: Wer die nötige Sachkunde und Erfahrung hat, kann genetische Fehler verhindern, z. B. durch vorherige Gentests bei den Zuchttieren. Er haftet jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, wenn er eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat. Außerdem haftet er, wenn er von einem Mangel wusste, ihn aber arglistig verschwiegen hat. In Betracht käme auch noch die Nachbesserung, etwa in Form einer Operation. Die ist häufig aber nicht erfolgversprechend. Wenn etwa ein Hund wegen einer Hüftdysplasie operiert werden muss, kann es nämlich passieren, dass es dem Haustier nach dem Eingriff nicht besser geht, weil er unerwünschte Folgewirkungen hat. Kann der Mangel aber einfach beseitigt werden, indem der Verkäufer das Tier beispielsweise für die Dauer der Erkrankung zurücknimmt, aufpäppelt und ihm die verschriebenen Arzneimittel verabreicht, kann eine Nachbesserung Sinn machen.

Auch eine Nachlieferung ist grundsätzlich nicht möglich, hat man doch ein ganz bestimmtes Tier gekauft. Das ganz bestimmte Tier existiert aber nur einmal und kann daher nicht neu geliefert werden. Außerdem wächst das Tier seinem Eigentümer mit der Zeit trotz aller Fehler ans Herz, weshalb die wenigsten Tierfreunde ihren tierischen Begleiter nach dem Tierkauf wieder hergeben würden.

Auch der Tierarzt kann bei einem „mangelhaften" Tier haften. Grundsätzlich wird die Tierarzthaftung bejaht, wenn er z. B. im Rahmen von einem Pferdekauf bei der Ankaufsuntersuchung einen Fehler macht und den Mangel übersieht.

Der Vertrag über den Tierkauf ist an keine Form gebunden. Wer ihn also nicht schriftlich fixiert, riskiert keinen Formmangel und damit auch keine Nichtigkeit des Vertrages. Doch egal, ob ein Haustier oder Nutztier gekauft wird, es muss stets das Tierschutzgesetz beachtet werden. Der Züchter darf daher z. B. nicht in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) festlegen, dass das Tier auf jeden Fall zu kastrieren ist, sofern es keinen triftigen Grund dafür gibt. Es liegt in diesem Fall nämlich Sittenwidrigkeit vor, weshalb der Käufer derartige Klauseln im Vertrag nicht beachten muss.

(VOI)

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