343 Anwälte für Versäumnisurteil | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Haag
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Kanzlei Haag, Olivaer Platz 15, 10707 Berlin 6970.8650695687 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Versäumnisurteil hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Olga Haag
aus 57 Bewertungen Frau Haag ist eine kompetente und willensstarke Anwältin welche die Interessen Ihrer Mandanten immer im Blick hat und … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fatos Zeqiri LL.M
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Rechtsanwalt Fatos Zeqiri LL.M
RZZ Law Firm, Fehmi Agani 138/5, 10000 Pristina, Kosovo 8081.2341991244 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Versäumnisurteil steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fatos Zeqiri LL.M gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Als ich die Dienste von Herrn Fatos Zeqiri in Anspruch genommen habe, war ich beeindruckt von seiner außergewöhnlichen … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enver Schrömbgens
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Kanzlei es:c, Franz-Ludwig-Str. 21, 54290 Trier 6716.8191967442 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Versäumnisurteil hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Enver Schrömbgens
aus 37 Bewertungen Ich kann Enver Schrömgens nur unendlich danken für seine fundierte, konzentrierte, hochkompetente Begleitung einer … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke
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Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke
Rechtsanwalt Dr. Harald Franke, Mörikestr. 19, 70178 Stuttgart 6930.9682246438 km
Kompetent - Seriös - Erfolgreich
Fachanwalt Arbeitsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Versäumnisurteil
aus 29 Bewertungen Auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht bin ich auf die vielen positiven Bewertungen von Dr. Franke gestoßen, … (21.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Stöcker
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Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Versäumnisurteil
aus 20 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sanem Arican
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Kanzlei Sanem Arican, Steinberger Str. 1, 50733 Köln 6673.6262736068 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Versäumnisurteil steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sanem Arican gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der anwaltlichen Vertretung, die ich durch Rechtsanwältin Frau Arican erhalten habe. … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
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Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
zur Nieden Rechtsanwalt & Fachanwalt, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg 6719.5958822225 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Versäumnisurteil hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
aus 53 Bewertungen Ich fühlte mich bei Herr zur Nieden sehr gut aufgehoben. Trotz eines komplexen Sachverhalts, blieb nach einer … (10.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versäumnisurteil

Fragen und Antworten

  • Versäumnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versäumnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versäumnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versäumnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versäumnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Der Begriff Versäumnisurteil stammt aus dem Zivilprozessrecht. Voraussetzung ist, dass eine Klage bei Gericht eingereicht wurde und entweder der Kläger oder der Beklagte säumig ist. Säumnis wird nicht nur angenommen, wenn eine der Parteien nicht zur Verhandlung erscheint. Ein Versäumnisurteil ist vielmehr auch möglich, wenn die Partei zwar vor Gericht erscheint, jedoch gemäß § 333 ZPO - Zivilprozessordnung - nicht verhandelt oder in einem Anwaltsprozess ohne Rechtsanwalt kommt. Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann ebenfalls ein Versäumnisurteil ergehen, wenn eine Partei nach den §§ 276, 331 III ZPO ihre Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, also z. B. auf die Klage überhaupt nicht reagiert hat.

Ein Versäumnisurteil kann nur auf Antrag der nicht säumigen Partei ergehen. Zu beachten ist aber, dass ein Versäumnisurteil nach den §§ 335, 337 ZPO aus bestimmten Gründen ausgeschlossen sein kann. So ist der Termin vielmehr zu vertagen, wenn der Säumige mit einem Attest seine Arbeitsunfähigkeit nachweist. Auch eine zu kurzfristig verschickte Ladung oder gar die fehlende Zustellung der Ladung ist Grund genug, dass der Richter den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückweisen muss.

Bei der Säumnis des Beklagten hat der Richter im Zivilprozess zu prüfen, ob der vom Kläger behauptete Anspruch - z. B. aufgrund von Kaufvertrag nach § 433 BGB Bürgerliches Gesetzbuch) oder Werkvertrag nach § 631 BGB - tatsächlich besteht, sog. Schlüssigkeit der Klage. Falls ja, wird das Versäumnisurteil gemäß dem Sachvortrag des Klägers erlassen. Anderenfalls ergeht kein Versäumnisurteil; der Richter weist die Klage vielmehr durch Sachurteil ab, sog. unechtes Versäumnisurteil. Ist dagegen der Kläger säumig, ist eine Schlüssigkeitsprüfung nicht nötig. Die Klage wird abgewiesen.

Gegen ein Versäumnisurteil sind nicht die Rechtsbehelfe Berufung oder Revision, sondern der Einspruch nach § 338 ZPO statthaft. Der Säumige kann den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, frühestens aber nach Verkündung des Versäumnisurteils einlegen. Im Arbeitsrecht muss sich der Säumige beeilen, um ein Fristversäumnis zu vermeiden: Die Einspruchsfrist beträgt hier nämlich nur eine Woche. Bei einem erfolgreichen Einspruch wird ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Erscheint die zuvor säumige Partei erneut nicht, kann das sog. zweite Versäumnisurteil ergehen. Hiergegen ist dann kein Einspruch mehr möglich, sondern das Rechtsmittel der Berufung.

Praxisrelevant ist die sog. Flucht in die Säumnis. Hat der Beklagte keine Klageerwiderung an das Gericht geschickt, könnte es passieren, dass sein Vorbringen vor Gericht als verspätet zurückgewiesen wird. Erscheint er aber nicht zur Verhandlung und ergeht daraufhin ein Versäumnisurteil, kann er dagegen Einspruch einlegen. Ist er erfolgreich, wird weiterverhandelt und er kann im daraufhin festgesetzten Termin seine Argumente vorbringen, die nun vom Gericht beachtet werden müssen. Dieses Vorgehen hat seine Vorteile, birgt aber auch einige Risiken: Denn egal, ob er aus dem Rechtsstreit als Sieger oder Verlierer hervorgeht, muss er nach § 344 ZPO grundsätzlich die Kosten der Säumnis tragen. Außerdem ist das Versäumnisurteil nach § 708 Nr. 2 ZPO vorläufig vollstreckbar - und zwar ohne Sicherheitsleistung. Das bedeutet, der Kläger - und damit der Gläubiger - kann in das Vermögen vom Schuldner - dem Beklagten - vollstrecken, also z. B. einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Einen Rechtsanwalt trifft hier die Aufklärungspflicht, seinen Mandanten auf dieses Prozessrisiko hinzuweisen.

(VOI)

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