1.155 Anwälte für Versicherungsmakler | Seite 49

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Rechtsanwältin Anita Faßbender
FAßBENDER Rechtsanwälte, spezialisierte Rechtsanwaltkanzlei für Medizin- & Arzthaftungsrecht, sowie Arbeitsrecht, Felsweg 16, 35435 Wettenberg 6794.9478484324 km
Als Ihre Patientenanwälte für Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie Arztfehler sind wir als Fachanwaltschaft für Medizinrecht und Arbeitsrecht ausschließlich auf Patienten-&Arbeitnehmerseite tätig.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Versicherungsmakler bietet Frau Rechtsanwältin Anita Faßbender
aus 48 Bewertungen Frau Faßbender und ihr Team haben sich für meine Rechtsangelegenheiten hervorragend eingesetzt und sind absolut … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Möhring & Bruhn Rechtsanwältinnen Partnerschaft mbB, Obertorstraße 20, 91781 Weißenburg in Bayern 7029.7172951981 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Versicherungsmakler
(06.10.2023) Freundlich. Engagiert. Kompetent.
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Martin Vogel Rechtsanwaltskanzlei, Lübecker Str. 18, 19053 Schwerin 6797.6070171981 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Vogel bietet im Bereich Versicherungsmakler Rechtsberatung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Ein Anwalt mit fein Gefühl ,mit guter Beratung mit guter Vertretung. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Würde den … (25.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherungsmakler

Fragen und Antworten

  • Versicherungsmakler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherungsmakler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherungsmakler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Versicherungsmakler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherungsmakler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Versicherungsmakler wird im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig und vermittelt zwischen diesem und einem Versicherungsunternehmen bzw. einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag.

Gesetzliche Grundlage

Rechtlich ist der Versicherungsmakler als Kaufmann gemäß § 7 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und als Handelsmakler gemäß § 93 HGB einzuordnen. Danach steht der Versicherungsmakler als „treuhänderähnlicher Sachwalter" auf der Seite des Versicherungsnehmers.

Maklervertrag

Grundlage für das Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer ist der Maklervertrag, der noch durch gesetzliche Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ergänzt wird.

Gegenüber dem Versicherungsnehmer treffen den Versicherungsmakler bestimmte Pflichten. Insbesondere muss er bei seiner Vermittlertätigkeit folgende Kriterien beachten:

  • Vermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes
  • Vermittlung günstiger Versicherungsverträge
  • Verwaltung des Versicherungsverhältnisses
  • Betreuung und Aktualisierung des Versicherungsverhältnisses.

Haftung

Erfüllt der Versicherungsmakler diese Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht, muss er bei schuldhaften Verstößen ihm gegenüber haften. Das gilt auch bei einem Verschulden aufseiten seiner Mitarbeiter, § 2287 BGB.

(WEL)

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