Abmahnung der BVB Merchandising GmbH und Dres. Lohner Fischer Igwecks und Collegen unberechtigt?

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Erneut vertreten wir wieder einige Mandanten, die Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH und den Rechtsanwälten Dres. Lohner Fischer Igwecks und Collegen erhalten haben. In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach über diese Abmahnungen berichtet. Insgesamt vertreten wir über 100 Mandanten im Zusammenhang mit BVB Abmahnungen (Verstöße gegen die ATGB und Markenverstöße über Ebay). Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH berichtet.

Aktuell geht es wieder um angebliche Markenverletzungen auf der Handelsplattform eBay. Private und gewerbliche Anbieter nutzen die Zeichen BVB, BVB 09 oder Borussia gerne, um eigene Angebote zu bewerben. Es ist rechtlich dabei nicht so, dass jede Nutzung der Marken der BVB Merchandising und/oder des BVB eine Markenverletzung darstellt. Grundvoraussetzung ist immer, dass es sich nicht um Originalprodukte des Markeninhabers handelt und dass das Angebot, welches die Marke des BVB ohne Zustimmung wiedergibt, von einem Unternehmer stammt.

Abmahnung und Berechtigungsanfrage – Unterschiede?

Privatanbieter können mangels Handeln im geschäftlichen Verkehr keine Markenrechte verletzten. Gleichwohl wurden uns auch schon derartige unberechtigte Abmahnungen der BVB Merchandising und der Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks und Collegen vorgelegt. Wir haben die Abmahnung zurückgewiesen. Der Abmahner musste unseren Gebühren übernehmen.

Um dieses Risiko für die BVB Merchandising GmbH auszuschließen, wurden uns auch sogenannte Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH vorgelegt. Berechtigungsanfragen stellen eine Vorstufe der Abmahnung dar und werden regelmäßig bei unsicherer Sach- und Rechtslage ausgesprochen. Wer hier falsch reagiert, bekommt im Anschluss ggf. eine Abmahnung. Berechtigungsanfragen sollten daher immer durch einen Fachanwalt beantwortet werden.

Problematisch ist nämlich, dass die Frage, ob eine Markenverletzung tatsächlich gegeben ist, für den rechtlichen Laien kaum zu erkennen ist. Es kommt dabei weder auf die eigene Einschätzung noch auf die Einschätzung der Gegner an. Aus unserer Sicht muss diese Frage vorab immer durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Erst danach kann eine Entscheidung getroffen werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden kann oder ob die Abmahnung und/oder Berechtigungsanfrage unberechtigt ist.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Spezialist für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Markenanwalt an.

Wir kennen den Gegner und die gegnerischen Anwälte aus unzähligen Fällen und können Ihnen aufgrund unserer Erfahrung die bestmögliche Beratung bieten. Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnung berichtet:

Abmahnung von Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen und BVB Merchandising GmbH

Wie sollte auf die Abmahnung oder Berechtigungsanfrage reagiert werden?.

Wir halten die Berechtigung der Abmahnung für zweifelhaft und raten Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Abmahnung immer dazu, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren – wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Unsere Leistung im Marken- und Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung

  • Kostenlose Ersteinschätzung,
  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.


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