Banken müssen Sparer über unwirksame Zinsklauseln aufklären und Zinsen nachzahlen

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Wer einen Prämiensparvertrag insbesondere aus den Jahren 1990-2010 sein eigen nennt, erhält Rückenwind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese hat Banken und Sparkassen verpflichtet, Prämiensparer umfassend über unwirksame Zinsanpassungsklauseln in den Prämiensparverträgen aufzuklären.

Aufgrund dieser Klauseln haben die Banken in der Vergangenheit zu wenig Zinsen gezahlt und die Prämiensparer damit benachteiligt. Nach dem Machtwort der BaFin  müssen sie die Sparer jetzt darüber in Kenntnis setzen.

Bei dem sog. Prämiensparen erhält der Sparer zu den Prämien jährlich Zinsen, die in der Regel mit der Vertragslaufzeit steigen. Aufgrund der Niedrigzinsphase sind die Verträge für die Banken sehr teuer geworden, sodass sie versuchen, die Zinsen nach unten anzupassen oder die Verträge gleich zu kündigen. Die Zinsanpassungsklauseln in älteren Verträgen sind oft derart gestaltet, dass die Banken und Sparkassen die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern können. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Klauseln unwirksam. Aus diesem Grund müssen die Banken in vielen Fällen zum Teil erhebliche Beträge an Zinsen an die Sparer nachzahlen.

„Die BaFin hat den Prämiensparern den Rücken gestärkt und endlich Klarheit geschaffen. Die Kreditinstitute müssen die Sparer nun darüber aufklären, dass Ihnen zu geringe Zinsen gezahlt worden sind.“, sagt Fachanwalt für Bankrecht Leonid Ginter von der deutschlandweit tätig Anwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte.  Er rät allen Betroffenen zudem, mit anwaltlicher Unterstützung die Ansprüche gegen die Banken durchzusetzen.

Foto(s): pixabay

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