Bürgschaft, wenn man Haus nach Scheidung nicht allein tragen kann?

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Wenn Sie nach einer Trennung oder Scheidung vor der Herausforderung stehen, Ihr Haus zu behalten, könnte die Bank eine Bürgschaft für den notwendigen Kredit verlangen. Möglicherweise haben Sie bereits überlegt, ob Ihre Eltern als Bürgen infrage kommen. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Bürgschaft genau beinhaltet und welche Voraussetzungen Banken an potenzielle Bürgen stellen.

Wozu ist ein Bürge da?

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, bei dem der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten die Verpflichtung übernimmt, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen (§ 765 BGB). In diesem Fall gibt es drei Parteien: die Bank als Gläubiger, den Bürgen (z.B. Ihre Eltern) und Sie selbst als Schuldner der Bank.

Sollten Sie als Schuldner Ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Bank nicht mehr erfüllen können und den Kredit nicht mehr bedienen, wird die Bank den Bürgen zur Begleichung der Schulden heranziehen. Ohne einen Bürgen würde die Bank den Kreditvertrag wahrscheinlich kündigen.

Bürge bei der Immobilienübertragung nach der Scheidung

Eine Bürgschaft ist eher unüblich. Bei der Beantragung eines Kredits zur Immobilienfinanzierung prüft die Bank Ihre finanzielle Situation und Bonität. Entscheidend ist, dass Ihr Einkommen ausreicht, um die Zinsen zu zahlen und den Kredit fristgerecht zurückzuzahlen. Die Immobilie selbst dient als Hauptsicherheit, und die Bank lässt eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen, um im Fall eines Zahlungsausfalls eine Zwangsversteigerung durchführen zu können.

Wenn die Bank jedoch Zweifel an Ihrer finanziellen Stabilität hat oder Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, fordert sie möglicherweise zusätzliche Sicherheiten. Hier kommt eine Bürgschaft ins Spiel. Diese dient der Bank als zusätzliche Absicherung, falls Sie die Kreditraten nicht bedienen können.

Wer darf kein Bürge werden?

Jede Person, die der Bank geeignet erscheint, kann als Bürge in Betracht kommen, um im Falle Ihres Zahlungsverzuges für den Kredit einzustehen. Wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil als Bürge fungieren möchten, wird die Bank auch deren Bonität prüfen. Dabei gibt es keine spezifischen Anforderungen an die Einkommensverhältnisse. Dass Ihre Eltern Rentner sind, stellt allein noch kein Hindernis für eine Bürgschaft dar.

Jedoch, wenn die Eltern nur gerade so über die Runden kommen, sind sie als Bürgen eher ungeeignet. Haben die Eltern oder ein Elternteil jedoch ein gewisses Vermögen oder eine angemessene Rente, die über den Lebensunterhalt hinausgeht und im Notfall zur Tilgung des Kredits verwendet werden kann, könnte die Bank die Bürgschaft der Eltern akzeptieren.

Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass die Eltern aufgrund ihres Alters in der Lage sein müssen, für einen bestimmten Zeitraum als Bürge zur Verfügung zu stehen. Hochbetagte Eltern werden von der Bank möglicherweise nicht als geeignete Sicherheit angesehen.

Lassen Sie sich vor der Scheidung beraten

Banken prüfen stets Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung, daher ist es ratsam, eine solche zu erstellen. Enthält diese Vereinbarung Unterhaltszahlungen des Partners, reicht das jedoch als Sicherheit nicht aus. Wenn Sie Ihr Haus allein übernehmen möchten, wird die Bank auf einen Bürgen bestehen. Unterstützt der Bürge Sie dann und Sie zahlen ihm alles zurück, ist alles in Ordnung. Die Wahl des Bürgen ist daher genauso wichtig wie die Wahl desjenigen, der Ihre Scheidung regelt. Diesen Part übernehmen gerne wir für Sie. Schicken Sie uns gern eine Nachricht über unser Kontaktformular, hier bei anwalt.de oder über unsere Webseite!



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