Die Ampel einigt sich auf neuen Cannabis-Grenz­wert

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Einleitung

Nach der Freigabe von Cannabis zum Eigenkonsum hat die Bundesregierung nun eine weitere maßgebliche Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorgenommen. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf einen neuen Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut und ein striktes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten geeinigt. Diese Änderungen sind Teil des "Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften", das kürzlich im Bundestag diskutiert wurde.

Der neue THC-Grenzwert

Der bisherige Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum wird auf 3,5 ng/ml angehoben. Diese Anpassung basiert auf den Empfehlungen einer unabhängigen Expertengruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die den Wert nach wissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt hat. Die Experten vergleichen den neuen Grenzwert mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, was eine moderate berauschende Wirkung darstellt.

Rechtliche Auswirkungen für Verkehrsteilnehmer

Mit der Anhebung des Grenzwerts wird § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) um einen neuen Absatz 1a erweitert. Nach dieser Regelung handelt ordnungswidrig, wer mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum ein Fahrzeug führt. Die Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Für medizinische Cannabispatienten besteht eine Ausnahme, sofern das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt.

Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten

Ein neuer Aspekt der Regelung ist das strikte Verbot des Alkoholkonsums für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr. § 24a StVG wird um einen Absatz 2a erweitert, der ein Alkoholverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabis-Einfluss einführt. Verstöße gegen diese Regelung können nun mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Besondere Regelungen für Fahranfänger

Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bleibt der strengere Grenzwert von 1,0 ng/ml THC erhalten. Diese Regelung soll dem erhöhten Risiko junger unerfahrener Fahrer Rechnung tragen und die Straßenverkehrssicherheit weiterhin gewährleisten.

Einsatz von Speicheltests

Zur praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften wird der Einsatz von Speicheltests empfohlen, die es ermöglichen, aktuellen Cannabis-Konsum schnell und effizient zu erkennen. Diese Tests sollen vor allem bei Verkehrskontrollen zur Anwendung kommen und helfen, zwischen kürzlichem Konsum und älteren Konsumeinträgen zu unterscheiden.

Schlussfolgerungen

Die Fahrtüchtigkeit unter Drogeneinfluss bleibt eine ernste Angelegenheit, die von den Behörden streng überwacht wird, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Es zeigen sich jedoch die ersten Lockerungen was den THC Grenzwert im Straßenverkehr angeht, das AG Dortmund entschied bereits jetzt bei einem THC Grenzwert von 3,1 ng/ml auf Freispruch. Kontaktieren Sie uns daher für eine kompetente Verteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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