Eines der Kinder pflegt die demenzkranke Mutter: Soll es mehr erben als seine Geschwister?

  • 1 Minuten Lesezeit

Wie muss man die Ausgleichssumme festsetzen, die ein Kind aus dem Erbe seiner demenzkranken Mutter erhalten soll, nachdem es die Mutter über Jahre gepflegt hatte? Mit dieser Frage befasste sich das OLG Frankfurt in einem aktuellen Fall.

Vor Gericht kam der Fall einer Mutter von vier Kindern, die eine Summe von 166.000 € hinterlassen hatte. Ein Sohn hatte sie über viele Jahre gepflegt. Zunächst hatte er sie im Elternhaus versorgt, nach ein paar Jahren dann in seinen eigenen Haushalt aufgenommen. Bei der Pflege wurde er in Teilbereichen von einem ambulanten Pflegedienst und von einer Haushaltshilfe unterstützt. 

Strittig war die Höhe der Ausgleichssumme, die diesem Sohn im Gegensatz zu seinen Geschwistern zugesprochen werden sollte. Die Richter hielten die Summe von 40.000 € für angemessen.
Sie stellten fest, dass der Sohn rund um die Uhr Pflegeleistungen nach § 2057a BGB erbracht hatte. Dies war weit über das Maß hinausgegangen, wie viel Zeit und Energie Kinder normalerweise für ihre Eltern aufbringen. Außerdem: Wenn die Mutter nicht von einem Sohn privat gepflegt worden wäre, sondern jahrelang in einer Einrichtung gelebt hätte, wäre vom Erbe weit weniger übrig gewesen. Es ist als Verdienst des Sohnes zu werten, dass er das Erbe geschont hatte.

Darüber hinaus verzichteten die Richter in diesem Fall auf eine Aufschlüsselung der einzelnen erbrachten Pflegeleistungen in den vergangenen Jahren. Sie urteilten, dass der Sohn die 40.000 € pauschal für seine Gesamt-Pflegeleistung erhalten solle (AZ 13 U 31/18, Urteil vom 07.02.2020).

Die Kanzlei Königstraße in Stuttgart ist auf Fälle aus dem Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie gerne in Ihrem individuellen Anliegen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Bastian

Beiträge zum Thema