EM 2024: Werbemaßnahmen rechtssicher gestalten

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Die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland rückt näher und bietet Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, durch gezielte Werbemaßnahmen von der allgemeinen Euphorie zu profitieren. Um dabei rechtliche Risiken zu vermeiden und den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, ist es wichtig, die Vorgaben der UEFA zu beachten.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Werbung mit "EM" oder "Europameisterschaft"

Grundsätzlich müssen Sie hinreichenden Abstand zu den Schutzrechten er UEFA einhalten.

Marken und Designs der UEFA

Die UEFA verfügt über umfassende Schutzrechte für Marken, Logos und andere Kennzeichen im Zusammenhang mit der EM 2024. Dazu zählen unter anderem:

  • Offizielle Bezeichnungen: EURO 2024™, UEFA EURO 2024 GERMANY™
  • Logos: UEFA-Logo, Turnierlogo, Logos der Spielorte
  • Weitere Elemente: EM-Pokal, Motto "United by Football. Vereint im Herzen Europas™"

Zulässige Werbemaßnahmen

Trotz des umfassenden Markenschutzes bestehen vielfältige Möglichkeiten, um mit der EM 2024 zu werben. Grundsätzlich zulässig sind:

  • Allgemeine werbliche Aussagen: z.B. "Fußball in Deutschland"
  • Nutzung der Zeichen "EM" oder "Europameisterschaft"
  • Dekoration mit Fußballmotiven: Bälle, Tore, Rasen
  • Rabatte an Spieltagen der Nationalmannschaft
  • Werbung mit Nationen: z.B. "Bei deutschen Toren purzeln die Preise"

Unzulässige Werbemaßnahmen

Vermieden werden sollten Werbemaßnahmen, die:

  • Offizielle UEFA-Marken oder Logos verwenden
  • Den Eindruck einer geschäftlichen Verbindung zur UEFA erwecken
  • Unlauter auf die EM-Rechte hinweisen
  • Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen (z.B. bei der Verwendung von Spielerbildern)

Gewinnspiele und Sportwetten

Auch für Gewinnspiele und Sportwetten gelten zahleiche Sonderregeln.

Gewinnspiele

Gewinnspiele und Preisausschreiben zur EM 2024 sind grundsätzlich zulässig. Zu beachten sind dabei die allgemeinen rechtlichen Vorgaben sowie die Teilnahmebedingungen der UEFA. Tickets zu EM-Spielen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der UEFA als Gewinne verwendet werden.

Sportwetten

Das Angebot von Sportwetten im Zusammenhang mit der EM 2024 ist ohne behördliche Erlaubnis nicht zulässig.

Public Viewing

Es ist grundsätzlich erlaubt, EM-Spiele beispielsweise in Bars zu zeigen.

Rechtliche Situation

Die Zulässigkeit von Public-Viewing-Veranstaltungen zur EM 2024 ist in Deutschland rechtlich unklar. Nach deutschem Recht sind grundsätzlich öffentliche Übertragungen von Fußballspielen privilegiert, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird.

Aktuelle Entwicklungen

In der Rechtsprechung gibt es allerdings Tendenzen, Live-Übertragungen von Fußballspielen als urheberrechtlich geschützte FIlmwerke einzustufen. Dies könnte die rechtliche Grundlage für die Privilegierung des Public Viewings entfallen lassen.

Fazit

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der EM 2024 werben möchten, sollten sich umfassend rechtlich beraten lassen. Um Rechtssicherheit zu erlangen, empfiehlt es sich, auf die Verwendung geschützter UEFA-Marken und -Logos zu verzichten und stattdessen auf kreative und zulässige Werbemaßnahmen zu setzen.

Foto(s): canva


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