Geblitzt: Hemdingen, Quickborner Chaussee, i. H. Nr. 23, FR Kieler Straße- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Pinneberg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Vorwurf? Akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht zu schnell, den die Anfechtung des Messvorgangs mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass wegen ihm überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Permanent ausgesandte Laserstrahlen erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Fahrzeuge in diesem Bereich reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Durch diesen Vorgang werden Daten gewonnen, mit deren Hilfe die für die Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt wird. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt hier die überlange Messstrecke zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Strahlen und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse und dadurch zu einer massiven Verfälschung der Messdaten. Dies geschieht so häufig, dass schon wegen dieses Serienfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Oft wird beim Aufbau auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Straße justiert. In diesen Fällen führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich treten Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann liegt kein sicherer Nachweis vor, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für die aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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