⚡️Geblitzt in Stetten, BAB 96, Abschnitt 600, km 6,23, FR Lindau, - Bußgeld, Punkte und Fahrverbot weg!
- 1 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz
An der A 96 im Abschnitt 600 bei km 6,23 auf der Gemarkung der Stetten in Fahrtrichtung Lindau hat die Autobahnpolizeistation Memmingen eine Messstelle eingerichtet. Die Messbeamten nutzen regelmäßig ein Lasermessgerät vom Typ ES 8.0, mitunter greifen sie aber auch auf ein Lasergerät der Marke PoliscanSpeed zurück.
Messung überprüfen lassen!
Es ist empfehlenswert, einen Anhörungsbogen und natürlich erst recht einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle beim Bayerischen Polizeiverwaltungsamt überprüfen zu lassen, damit es nicht zu nachteiligen Folgen in Gestalt von Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot kommt. Nach Einsprüchen werden die Verhandlungen vor dem für dieses Gebiet zuständige Amtsgericht Memmingen durchgeführt.
Mensch als Fehlerquelle: kein standardisiertes Messverfahren
Die Messgeräte und -verfahren sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt als sog. standardisierte Messverfahren behördlich genehmigt worden. Allerdings müssen sich die Beamtenin jedem Fall peinlich genau an die jeweilige Bedienungsanleitung halten, damit der von der Wissenschaft geforderte Standard überhaupt gewährleistet ist. Wenn dies unterbleibt, kann die Messung oft nicht verwertet werden.
Aber auch bei einwandfreier Messung muss nicht zwangsläufig ein Fahrverbot angeordnet werden.
§ 4 Abs. 4 BKatV regelt eine Bußgelderhöhung, sofern das Gericht von seinem Ermessen Gebrauch macht und ausnahmsweise vom Fahrverbot absieht.
Das „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes setzt voraus, dass der Betroffene „Ersttäter“ ist und sich einsichtig zeigt. Das Gericht prüft die Voraussetzungen in jedem Einzelfall.
Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!
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