goldenmile-finanz.de – Warnhinweis der BaFin!

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Mit goldenmile-finanz.de ist ein weiterer Anbieter im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

Über die Homepage werden Anlegern vor allem Anlagen als Festgelder, Kündigungsgelder, Tagesgelder, Fonds oder ETFs, offeriert.

Auf der Internetseite wird unter dem Stichpunkt „Sicherheit“ betont, dass die Investitionen durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt seien und attraktive Renditen möglich seien und man die Möglichkeit biete, höhere Gewinne zu erzielen und es wird mit bequemem und benutzerfreundlichem Investieren online geworben.

Die Verantwortlichen der goldenmile-finanz.de, die auch unter der Bezeichnung „GM Finanz“ auftreten, bezeichnen sich auf der Internetseite als erstklassiges Finanzvermittler- und Investmenthaus aus Berlin und betonen, dass die Expertise in der Finanzbrache sich über Jahrzehnte erstreckt und man stolz darauf sei, dem Kunden eine maßgeschneiderte Lösung für seine finanziellen Ziele anzubieten.

Tatsächlich aber Ermittlungen und Warnung der BaFin 

Seitens der BaFin wird vor Anlagen über goldenmile-finanz.de gewarnt. Von der vorgeblich in Berlin residierenden GM Finanz würden ohne Genehmigung der Behörde Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte offeriert, etwa Festgeld, Kündigungsgeld, Tagesgeld, Fonds und ETFs angeboten.

Aspekte zur Vorsicht 

Bei einem Angebot von Festgeldern oder Tagesgeldern kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn eine unbedingte Rückzahlung von angenommenen Geldern versprochen wird.

Über eine dafür erforderliche Genehmigung der BaFin verfügt goldenmile-finanz.de nicht.

Bereits die Ermittlungen der BaFin sollten Anleger genügend Anlass geben, vorsichtig zu sein.

Auch ist auf der Webseite keinerlei Impressum vorhanden, aus dem sich die tatsächliche Betreibergesellschaft oder deren verantwortlichen Personen entnehmen lassen würden.

Möglichkeiten für Anleger von goldenmile-finanz.de

Wenn Bankgeschäfte, z. B. Einlagengeschäfte, ohne Genehmigung der BaFin in Deutschland betrieben werden, kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG zustehen.

Anleger sollten zeitnah handeln, wenn sie versprochene Rückzahlungen von Kapital oder auch Zinszahlungen nicht erhalten. In einem derartigen Fall können auch weitere deliktische Schadensersatzansprüche möglich sein.

Holen Sie rasch anwaltlichen Rat. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die mit Anlagen bei goldenmile-finanz.de bzw. GM Finanz Schwierigkeiten haben und berät Sie über Ihre rechtlichen Optionen und unterstütz Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und einer Beweissicherung.

Wir haben auch bereits in unserem Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ geschildert, dass Anleger von zahlreichen Anbietern von Festgeldern und Tagesgeldern betrügerisch geschädigt werden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 03.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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