Kontosperrung durch die eigene Bank wegen Geldwäscheverdacht

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Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Überweisung tätigen oder Geld abheben, und plötzlich funktioniert nichts mehr. Ihr Konto wurde von Ihrer Bank gesperrt, möglicherweise wegen eines Verdachts auf Geldwäsche. Auch wenn es Ihnen unwahrscheinlich vorkommt, schon kleine Unstimmigkeiten können ausreichen, damit die Bank Alarm schlägt. In diesem Beitrag erklärt Ihnen Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, warum Banken in solchen Fällen handeln müssen, was genau ein Verdachtsfall ist und wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie betroffen sind. Denn die Banken sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, aktiv gegen Geldwäsche vorzugehen und können bei einem Verdacht Konten einfrieren oder die Beziehung zu einem Kunden gänzlich beenden. Solche Maßnahmen können vor allem für Geschäftsleute schwerwiegende Folgen haben.

Der rechtliche Hintergrund bei Kontosperrungen

Die Banken sind dazu verpflichtet, Konten der Kunden zu kontrollieren. Dabei dürfen keine Transaktionen durchgeführt werden, bei denen der Verdacht auf Geldwäsche nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei dürfen die Kunden gemäß § 47 Geldwäschegesetz nicht über den Verdacht informiert werden. Die Kunden können in einigen Fällen nicht nur mit einer Umsatzsperre konfrontiert werden, so dass sie z.B. keine Barverfügungen mehr tätigen können, sondern in härteren Fällen auch mit einer Kontokündigung. Da die Kontokündigung nie aufgrund des Geldwäscheverdachts begründet werden darf, sind die Kunden oftmals überrascht, wenn sie so ein Schreiben von ihrer Bank erhalten. Doch es gibt einige Möglichkeiten, nicht unter die Lupe der Geldwäsche-Abteilung ihrer Bank zu fallen, und Rechtsanwalt Fürstenow verrät in diesem Artikel, worauf Kunden achten können.

Bevor eine Kontokündigung ausgesprochen wird, geben die Banken ihren Kunden oftmals die Möglichkeit, sich zu ihrem Transaktionsverhalten zu äußern. Diese Art von Kundenbefragung begründen die Banken damit, dass sie aufgrund ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten dazu verpflichtet sind, die Bankgeschäfte ihrer Kunden nach § 15 GWG mit nachweisen zu verstehen. Wenn dies der Fall sein sollte, reichen oft bloße Kundenaussagen als Herkunftsnachweis oder Beweismittel nicht aus, um die Transaktionen nachzuvollziehen. Hier ist unbedingt geraten, alle möglichen Nachweise der Bank vorzuzeigen, die die Herkunft des Geldes plausibilisieren. Wurden bspw. Einzahlungen aus einem Autoverkauf getätigt, ist ein Kaufvertrag unumgänglich. Jedoch müssen auch die Unterlagen, die vorgezeigt werden, glaubhaft und klar sein. Fehlt bei dem Kaufvertrag z.B. die Unterschrift, Informationen zum Fahrzeug oder liegt das Datum vor oder nach der Einzahlung, so ist dies kein ausreichender Mittelherkunftsnachweis für die Banken und kann diese ablehnen.

Herkunftsnachweis erst ab 10.000 € Bareinzahlung?

Einige Kunden erfreuen sich über die Vorgabe der BaFin, die ab Ende August 2021 gilt und besagt, dass die Herkunft von Bareinzahlungen ab einer Höhe von 10.000 € mit Belegen nachgewiesen werden muss. So gibt es Fälle, wo Kunden diese Vorgabe umgehen möchten, indem sie Bargelder unter dieser Grenze in mehreren Stückelungen einzahlen und hoffen, dass sie über keine Nachweise gebeten werden. Jedoch achten die Banken auch verschärfter darauf, dass die Bareinzahlungen zur Höhe des Einkommens des Kunden bzw. zum Geschäftszweck/Branche bei Geschäftskonten passen. Ist die Höhe und die Anzahl der Einzahlungen nicht mit der Höhe des Gehalts des Kunden vereinbar, kann dies ebenfalls einen Verdacht auflösen und dazu führen, dass das Konto gesperrt wird. Somit ist dieser Grenzwert ebenfalls mit Vorsicht zu genießen, so Herr Fürstenow, da die Banken immer im Einzelfall entscheiden.

Gutschriften aus dem Ausland

Weiterhin können ausländischen Gutschriften auch einen Verdacht auflösen. Falls der Kunde aus seinem ausländischen Konto Gelder auf sein deutsches Konto übertragen lässt, so sollte er drauf achten, Nachweise zur Herkunft zu sammeln. Bezieht der Kunde z.B. in einem Drittland Gehalt und ist dies der Bank nicht bekannt, so ist es wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass Kontoumsätze aus dem ausländischen Konto mit dem Gehaltseingang vorliegen, um den Verdacht abzuwehren oder aber die Bank darüber zu informieren, dass der Arbeitgeber sich im Ausland befindet und die ausländischen Gutschriften so plausibilisieren.

Was bedeutet das für die Betroffenen? - Die Konsequenzen einer Kontosperrung

Eine Kontosperrung kann Ihr Leben stark beeinträchtigen, indem sie Zahlungen und den Zugang zu Ihrem Geld blockiert. Oft dürfen die Banken keine genauen Gründe nennen, um Ermittlungen nicht zu gefährden. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich schützen können. Ein guter Tipp ist es, Ihrer Bank ungewöhnliche Transaktionen im Voraus mitzuteilen oder bei Problemen sofort juristische Hilfe zu suchen.

Was können die Betroffenen tun? - Praktische Schritte bei einer Kontosperrung

Wenn Ihr Konto gesperrt wurde, kontaktieren Sie zuerst Ihre Bank, um den Grund zu erfahren. Bestätigt sich der Verdacht auf Geldwäsche nicht, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Wege offen, um wieder Zugang zu Ihrem Konto zu erhalten. Dies kann eine einstweilige Verfügung sein oder eine Schadensersatzklage, falls Ihnen durch die Sperrung ein finanzieller Schaden entstanden ist. Für diese Schritte ist es ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


Haben Sie Probleme mit einer Kontosperrung oder befürchten, dass Ihr Konto wegen eines Verdachts auf Geldwäsche eingefroren werden könnte? Das kann sehr beunruhigend sein, aber Sie sind nicht allein. Rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, schnell und effektiv zu reagieren. Kontaktieren Sie hierzu gerne Rechtsanwalt Fürstenow. Egal ob es um Kontosperrungen, den Verdacht auf Geldwäsche oder andere bankrechtliche Fragen geht, FÜRSTENOW Anwaltskanzlei ist für Sie da.

Foto(s): Sascha C. Fürstenow

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