Kreditkartenbetrug bei der DKB, Sparkasse oder Bank? News vom Anwalt für Bankrecht

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Mit ausgefeilten Betrugsmaschen schaffen es Kriminelle immer häufiger Kreditkarten für unautorisierte Buchungen im Internet zu missbrauchen.

In den letzten Monaten häufen sich vor allem Fälle bei der DKB- Bank und bei diversen Sparkassen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, 20 Jahre Berufserfahrung.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser, der bundesweit über 500 Betrugsfälle betreut, schaffen es Kriminelle nicht nur an die Kreditkartendaten heranzukommen sondern auch noch sich  Zugang zum Online Banking-System zu verschaffen.

Dadurch könnten sie die dort angegebene Handynummern ändern und sich mit neuen Geräten für ein Authentifizierungsverfahren anmelden, sagt Rechtsanwalt Eser.

Hier erhebt Rechtsanwalt Eser aber schwere Vorwürfe gegen diverse Banken, die mit ihren Sicherheitssystemen nicht schnell genug auf betrügerische Abbuchungen reagieren und so den Schaden nicht verhindern können.

Da es sehr schwierig ist, an die Kriminellen selbst rechtlich heranzukommen, bleibt nur noch der Weg gegen die eigene Bank.

Hier existiert aber glücklicherweise eine kundenfreundliche Rechtsprechung.

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, nur wenn die Bank nachweisen könnte, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, könnte der Bank möglicherweise ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch nach § 675 v BGB zustehen. Insoweit liegt also die sogenannte Darlegungs- und Beweislast auf Seiten der Bank.


Vor dem Hintergrund dieser günstigen Rechtslage beobachtet Rechtsanwalt Eser vielfach auch eine außergerichtliche Einigung mit Banken und Sparkassen, die den gerichtlichen Weg scheuen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser, sollte daher ein erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht schnellstmöglich kontaktiert und konsultiert werden. Der eingetretene Schaden kann im besten Fall vollständig wieder ausgeglichen werden.

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Foto(s): Kemal Eser

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