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Missbrauch des Vertrauens in der wirtschaftlichen Tätigkeit

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Wer in der wirtschaftlichen Tätigkeit gegen die Schutzpflicht der Eigentumsinteressen (die sich auf dem Gesetz, einer Entscheidung der Verwaltungs- oder Justizbehörde, dem Rechtsgeschäft oder einer Treuhandbeziehung basieren) verstößt, und damit für sich oder eine andere Person einen rechtswidrigen materiellen Gewinn erzielt und auch auf diese oder andere Weise der Person, für deren Interessen er zu sorgen verpflichtet ist, einen Schaden verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft. Wurde ein erheblicher materieller Gewinn erzielt oder ein erheblicher Schaden verursacht, wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bestraft.

Nach der Rechtsprechung beträgt ein erheblicher materieller Gewinn oder ein erheblicher Schaden bei über 60.000,00 HRK.

Hier sind einige Beispiele für diese Straftat in der Praxis, z. B. die Handlungen einer verantwortlichen Person als Rechtsperson mit dem Ziel, auf Kosten ihrer eigenen Rechtsperson einen rechtswidrigen materiellen Gewinn für eine andere Rechtsperson zu erzielen (z. B. falsche Meldungen, Bilanzen, Schätzungen).

Außerdem ist das Fehlverhalten bei der Leitung, Verwahrung, Verfügung und allgemeiner Sorge um das Eigentum einer anderen Person eine Straftat, sowie der Abschluss von Rechtsgeschäften gegen die Befugnisse oder Interessen des Eigentümers.

Weiters, der Missbrauch beim Abheben von Geld von einer Handelsgesellschaft, was dazu führt, dass dessen Gläubiger sich nicht befriedigen können oder kaum dazu in der Lage sind – dies ist insbesondere der Fall bei verbundenen Unternehmen.

Verwendung des Gesellschaftsvermögens zum Erwerb des Anteils seines Mitglieds in einer anderen Gesellschaft, obwohl für eine solche Veräußerung keine wirtschaftliche Rechtfertigung besteht.

Zinsfreies Ausleihen des Gesellschaftsvermögens an eine andere Gesellschaft oder ein Mitglied der Gesellschaft oder mit ungerechtfertigt niedrigen Zinssätzen und langer Laufzeit.

Wenn ein Mitglied der Gesellschaft (als Gläubiger) die Mittel unter ungünstigen Bedingungen der Gesellschaft abgibt und damit profitiert, was für seine Position unsachgemäß ist.

Das Abziehen des Gesellschaftsvermögens aus der Gesellschaft durch fiktive Geschäfte, häufig durch Offshore-Gesellschaften.

Diese Straftat kann durch Handlung oder Unterlassung begangen werden. Bei der Beurteilung der Existenz einer Straftat muss man von den Grundsätzen des Geschäftsgebarens ausgehen: bei der Erfüllung von Verpflichtungen ist die verantwortliche Person verpflichtet, als ordentliche und gewissenhafte Geschäftsperson zu handeln.



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