Rechtliche Schritte, um einen Ex-Partner aus der gemeinsamen Wohnung zu entfernen

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Eine Trennung kann kompliziert werden, besonders wenn es um die gemeinsame Wohnung geht. Erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können.


Das Zusammenleben mit einem Partner in einer gemeinsamen Wohnung kann zu einer komplexen Situation führen, wenn die Beziehung endet. Die rechtlichen Möglichkeiten, den Ex-Partner aus der Wohnung zu entfernen, hängen stark von der jeweiligen Mietvertragskonstellation ab. Hier ein Überblick über die verschiedenen Szenarien und die damit verbundenen Handlungsoptionen.

Wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat

Alleiniges Mietrecht: Sind Sie der alleinige Unterzeichner des Mietvertrags, gelten Sie als Hauptmieter. Ihr Ex-Partner hat in diesem Fall die Wohnung nur mit Ihrer Zustimmung bewohnt. Sie können ihm daher das Wohnrecht entziehen und ihn auffordern, die Wohnung zu verlassen.

Vorgehensweise: Die Aufforderung sollte idealerweise schriftlich erfolgen, um Beweise zu sichern. Sie müssen keinen spezifischen Grund angeben, wenn keine formelle Untermiete vereinbart wurde.

Wenn ein Untermietverhältnis besteht

Gesetzliche Kündigungsfristen: Hat Ihr Partner einen Beitrag zur Miete geleistet und besteht somit ein Untermietverhältnis, müssen Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten. In der Regel beträgt diese drei Monate.

Kündigungsschreiben: Die Kündigung des Untermietverhältnisses muss schriftlich erfolgen und die Einhaltung der Kündigungsfrist gewährleisten.

Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben

Gemeinsame Vertragspartner: Sind Sie und Ihr Ex-Partner beide im Mietvertrag eingetragen, haben Sie gleichberechtigte Rechte und Pflichten. Eine einseitige Entscheidung, den anderen aus der Wohnung zu werfen, ist rechtlich nicht zulässig.

Vertragsanpassung oder Kündigung: Eine Lösung erfordert entweder eine Einigung, bei der einer von Ihnen auszieht und der andere im Mietvertrag verbleibt, oder eine gemeinsame Kündigung des Mietvertrags. Für die Vertragsanpassung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Rechtliche Bedenken und Konsequenzen

Haftungsrisiken: Solange beide Namen im Mietvertrag stehen, haften Sie gemeinsam für Mietzahlungen und eventuelle Schäden. Selbst nach Auszug eines Partners bleibt die rechtliche Bindung bestehen, solange der Mietvertrag nicht angepasst oder gekündigt wird.

Mietvertragskündigung: Möchten Sie oder Ihr Ex-Partner ausziehen und den Mietvertrag kündigen, muss dies schriftlich und unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist geschehen.

Fazit

Die Trennung von einem Lebenspartner in einer gemeinsamen Wohnung erfordert eine klare rechtliche Trennung der Wohnsituation. Abhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen. Eine einvernehmliche Lösung ist oft der einfachste Weg, um weiteren Stress und rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie vorgehen sollen, empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts, der auf Mietrecht spezialisiert ist. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Angelegenheit korrekt abgewickelt wird.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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