Regelung der Entschädigungssatzung über die Aufwandsentschädigung unwirksam

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Die Kanzlei mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Friedrich aus Stuttgart informiert:

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die aktuell geltende Regelung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Hauptausschusses heute nach mündlicher Verhandlung für unwirksam erklärt.

Nach einer seit dem 1. Juli 2016 geltenden Bestimmung erhalten Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Hauptausschusses mit Stimmrecht sind, eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 330,- €. Mitglieder mit nur beratender Stimme im Hauptausschuss erhalten diese zusätzliche Entschädigung nicht. Die Stadt Kiel begründet diese unterschiedliche Handhabung mit der mit dem Stimmrecht verbundenen zusätzlichen Verantwortung und dem Haftungsrisiko.

Diese Bestimmung der Entschädigungssatzung hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute für unwirksam erklärt, weil sie gegen gesetzliche Vorgaben der Gemeindeordnung und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Neben dem Haftungsrisiko habe die Stadt Kiel nicht ausblenden dürfen, dass Mitglieder des Hauptausschusses mit beratender Stimme ebenfalls Zeit und Arbeitsleistung aufwenden.

Den Normenkontrollantrag hatte ein Mitglied der Ratsversammlung der Stadt Kiel gestellt, das für seine Fraktion „Die Linke“ bis Juni 2017 Mitglied des Hauptausschusses mit nur beratender Stimme war.

Das Urteil ist nach Durchführung der mündlichen Verhandlung verkündet worden. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus (Az. 3 KN 1/16).


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