ThomasLloyd: aktuelle Entwicklungen, Schadensersatz und Ausstieg prüfen

  • 3 Minuten Lesezeit

Investitionen in Finanzprodukte von Thomas Lloyd und ähnlichen Anbietern sind mit komplexen und erhöhten Risiken verbunden, insbesondere bei stillen Beteiligungen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel. 

Viele Anleger haben nach Kündigung der Beteiligungen Schwierigkeiten, ihre Auszahlungen zu erhalten. Stiftung Warentest hat bereits kritisiert, dass ThomasLloyd mehr Kapital eingesammelt als in Projekte in Asien investiert hat, mit dem Großteil des Kapitals lediglich in zwei Biomassekraftwerke in Südostasien fließend. Andere Infrastrukturprojekte waren aus den Unterlagen nicht ersichtlich.


Die aktuellen Geldanlagen, die von unseren Anwälten bearbeitet werden, umfassen Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH und Thomas Lloyd Festzins, Kommanditbeteiligungen bei der zweiten und dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft, Genussscheine der Thomas Lloyd Private Wealth GmbH sowie der vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft, eine stille Beteiligung an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Genussrechte der ThomasLloyd Investments GmbH, eine atypisch stille Beteiligung am DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH und den ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV in Luxemburg.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in einem Urteil vom 24.10.2023 (Az. II ZR 211/21) entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln in Verträgen mit Gesellschaftern unwirksam sind, da sie gegen das Transparenzgebot verstoßen. 

Berater und Vermittler müssen die relevante Fach- und Tagespresse sowie Warnlisten auswerten und Anleger entsprechend informieren, um ihre Beratungspflichten zu erfüllen. Ein Verstoß hiergegen kann zu Schadenersatzansprüchen führen. Des Weiteren wurden Anlegern durch Urteile verschiedener Landgerichte, darunter Verden, Regensburg, Augsburg, Bochum, Ansbach, Darmstadt und Traunstein, sowie durch Entscheidungen von Oberlandesgerichten Ansprüche auf Rückzahlung des investierten Kapitals zugesprochen.

In vielen Fällen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierter Rechtsanwalt.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.


KSR Rechtsanwaltskanzlei
 Main Donau Park
 Gutenstetter Str. 2

 3. Stock
 90449 Nürnberg
 Bürozeiten:
 Mo. - Do.: 08:30 - 17:30 Uhr

Fr.: 08:00 - 16:30 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Telefon: 0911/760 731 10
 Fax: 0911/760 731 120
 E-Mail: info@ksr-law.de

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall.

Sie möchten schnell Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung Ihrer Beteiligung erfahren? Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

Foto(s): Siegfried Reulein


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

Beiträge zum Thema