VOMarkets (vomarkets.com) – anwaltliche Unterstützung

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Geschäftsmodell

Seitens der Handelsplattform VOMarkets wird auf deren Homepage damit geworben, dass die entsprechende Firma u. a. Forex-Handelsgeschäfte sowie den Handel mit Kryptowährungen anbieten würde.

Es werden über die Onlinehandelsplattform unterschiedliche Kontenmodelle angeboten. So gibt es die Kontomodelle:

  •               Starter Account
  •               Advanced Account
  •               Premier Account
  •               Elite Account
  •               Master Trader

Im Rahmen des entsprechenden Elite Accounts ist beispielsweise davon die Rede, dass ein Anleger Zugang zu über 16.000 Anlagemöglichkeiten hätte und eine Hebelwirkung von 1:400 bestünde.

Unter der Rubrik „Über Uns“ spricht die Firma davon, dass sie Träume zur Wirklichkeit lassen würde.

Hierzu ist zunächst einmal festzuhalten, dass bei den vorgenannten Handelsgeschäften sehr hohe Verluste auftreten können. Es besteht sogar eine Totalverlustmöglichkeit besteht.

Insoweit sind die Ausführungen der Firma VOMarkets falsch.

Fehlende, vollständige Geschäftsadresse und mangelndes Impressum 

Negativ ist auch, dass sich kein rechtsverbindliches Impressum auf der Homepage befindet, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma VOMarkets sind. Es ist lediglich davon die Rede, dass die Gesellschaft auf St. Vincent und den Grenadinen gegründet worden sein.

Eine vollständige Adresse findet sich nicht. Auch die Rechtsform der Firma VOMarkets wird nicht offengelegt.

Warnung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) 

Einen besonderen Warnhinweis stellt eine Mitteilung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) dar, die vor der Firma VOMarkets warnte und in diesem Zusammenhang feststellte, dass es sich um eine unautorisierte Firma handeln würde.

Laut der Pressemitteilung der FCA vom 20.11.2023 wäre die Firma nicht berechtigt, in England Finanzdienstleistungen zu erbringen oder Finanzprodukte anzubieten.

Keine Genehmigung in Deutschland

Auch in Deutschland besteht keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) für die Firma VOMarkets, die vorgenannten Handelsgeschäfte über das Handelskonto für Anleger abzuwickeln.

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung der BaFin.

Bei der Firma VOMarkets handelt es sich um ein Unternehmen, das entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet und damit gegen § 32 KWG (Kreditwesengesetz) verstößt.

Anleger, die Verluste bei Handelsgeschäften mit der Firma VOMarkets erlitten haben oder ihr erwirtschaftetes Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, können sich jederzeit an Rechtsanwalt Engelhard, Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München, unter den Kontaktdaten:

Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

mit der Bitte um eine Erstberatung wenden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Hinblick auf die Anlegervertretung gegenüber Onlinehandelsplattformen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform VoMarkets investiert haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen bzw. hierzu beraten werden möchten, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden-

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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