Wann, wie und wo darf man rechts überholen?

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Rechts überholen auf der Autobahn

Das ist klipp und klar verboten – und gefährlich, denn bei normalfließendem Verkehr rechnet beim Spurwechsel auf der Autobahn niemand mit einem Rechtsüberholer. Verstöße kosten laut Bußgeldkatalog 100,00 Euro und 1 Punkt, bei Sachbeschädigung 145,00 Euro.

Fahren in der Kolonne

Vorbeifahren erlaubt: Auf der linken oder mittleren Autobahnspur hat sich eine Kolonne oder Schlange gebildet, die langsamer als Tempo 60 fährt. Diese dürfen Sie mit max. 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz (also höchstens Tempo 80) rechts überholen.

Verlassen der Autobahn

Verwechseln Sie abgehende Fahrstreifen nicht mit der Ausfahrt. Hier dürfen Sie nicht schneller fahren als die Autos auf der Hauptfahrbahn. Gibt es dort Stau, dürfen Sie aber langsam und vorsichtig vorbei in die Ausfahrt.

Vorpreschen auf dem Standstreifen

Manche Zeitgenossen glauben, sie tun dem Stau (und sich) etwas Gutes, wenn sie über den Standstreifen zur angepeilten Ausfahrt vorfahren. Das ist verboten – und teuer: Werden Sie erwischt, macht das 95 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Abgehende Fahrstreifen

Noch eine Ausnahme: Zweigen Fahrstreifen von der Autobahn rechts ab, darf auf diesen schneller gefahren werden als auf der weiterführenden Strecke – allerdings erst, wenn die abgehenden Spuren durch eine breite, gestrichelte Markierung klar abgesetzt sind.

Sonderfall Beschleunigungsstreifen

Einfädelungsstreifen gelten rechtlich als eigenständige Fahrbahnen. Sie dürfen also beim Beschleunigen schneller sein als die links fahrenden Autos, wenn Sie eine passende Lücke zum Einscheren finden. Eine Weiterfahrt auf dem Standstreifen ist allerdings verboten.

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