Was wird unter Nachlassverbindlichkeiten verstanden?

  • 1 Minute Lesezeit

Für den Fall, dass der Erblasser Schulden hinterlassen hat (Erblasserschulden) und Erbfallschulden vorliegen, welche durch den Sterbefall entstanden sind, z.B. Pflichtteilsrechte, Auflagen, Vermächtnisse oder Bestattungskosten, ist es möglich, dass die Schulden höher als der positive Nachlass sind. Damit ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte in der Regel die Erbschaft ausschlagen oder eine Haftungsbeschränkung herbeiführen.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

www.law-recht.com

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy

Beiträge zum Thema