Welche Kosten entstehen beim Nachlassgericht?

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1. Nachlassverfahren

Verstirbt eine Person, wird am Nachlassgericht ein Nachlassverfahren eröffnet. Hierfür fallen Gerichtsgebühren an. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Jahre 2013 bemessen sich die Kosten für das Nachlassverfahren nicht mehr an der Höhe des Nachlasses, sondern unabhängig davon fällt eine pauschale Gebühr in Höhe von 100 € an.

2. Ausschlagung der Erbschaft

Wird die Erbschaft ausgeschlagen, fällt für diese Erklärung eine Gerichtsgebühr an, die sich am Nachlasswert orientiert. Die Mindestkosten für die Ausschlagung betragen 30 €.

3. Erteilung eines Erbscheins

Nicht in jedem Nachlassverfahren wird ein Erbschein benötigt. Hier kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an.

Für die Erteilung eines Erbscheins fallen gesonderte Gerichtskosten an. Die Höhe dieser Gerichtskosten bemisst sich jedoch am Nachlasswert. Je werthaltiger der Nachlass ist, umso höher fallen die Kosten für die Erteilung des Erbscheins aus.

Die Erben können also viel Geld sparen, wenn sie nicht voreilig die Erteilung eines Erbscheins bei Gericht beantragen, den sie möglicherweise gar nicht benötigen.

4. Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Sollte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich sein, fallen auch hierfür Gerichtskosten an. Diese betragen 20 % des Nachlasswertes. Vorhandene Nachlassverbindlichkeiten werden vom Nachlasswert abgezogen.

Ein Testamentsvollstreckerzeugnis ist jedoch nicht in jedem Erbfall erforderlich.

5. Hinterlegung eines Testaments

Ein privatschriftlich errichtetes Testament kann beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Die Hinterlegungskosten betragen unabhängig vom Nachlasswert pauschal 75 €. Für die Meldekosten der Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer kommen weitere 18 € hinzu.

Sollten Sie erbrechtliche Ansprüche geltend machen wollen, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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