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Zahlreiche Abmahnungen der UEFA Events SA zur EURO 2024 (Tickethandel)

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Zuge der anstehenden Fußball Europameisterschaft 2024 erfreut sich der Tickethandel wieder reger Beliebtheit. Auf den einschlägigen Plattformen, wie eBay, Kleinanzeigen oder viagogo finden sich zahlreiche Angebote zum Verkauf von Eintrittskarten. Die Lentze Stopper Rechtsanwälte sprechen im Auftrage der UEFA Events SA derzeit vermehrt Abmahnungen wegen des Anbietens von Eintrittskarten über Internetplattformen für die UEFA EURO 2024 aus.

In den letzten beiden Wochen erreichten mich zahlreiche Anfrage von Betroffenen. Die Vorwürfe in den mir vorgelegten Abmahnungen lauten wie folgt:


  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay
  • Keine Abbildung der ATGB
  • Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
  • Nicht autorisierte Verwendung der Marke(n) „UEFA“ und/oder „UEFA EURO“

Die Abmahnungen werden auf das in den ATGB der UEFA verankerte Weiterveräußerungsverbot gestützt. Laut Ziffer 7.2. ist der Ticketerwerber lediglich berechtigt Tickets (in Übereinstimmung mit den entsprechenden Weitergabebedingungen) ausschließlich über die von der EURO 2024 GmbH zu diesem Zweck eingeführte und in Betrieb genommene offizielle "Ticket-Zweitmarktplattform" (…) weiterzugeben. (…). Demzufolge ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt.

Abmahnung berechtigt?

Aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. In den Fällen, in denen die ATGB durch den Abgemahnten nicht akzeptiert wurden, wäre die Abmahnung beispielsweise unberechtigt. Wenngleich dies In den meisten Fällen jedoch im Zuge der Registrierung zum Ticketbezug über die UEAF erfolgt ist, bestehen erfahrungsgemäß gute Chancen die geltend gemachte Forderung im Vergleichswege zu reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht bereits unterzeichnet wurde. Denn diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, mit dem sich der Abgemahnte sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneidet.

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Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

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