296 Fachanwälte für Baurecht & Architektenrecht | Seite 13

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Rechtsanwalt Alexander Throm
T I H I S I B Throm I Hauser I Strobl I von Berlichingen PartGmbB, Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn 6914.5719397456 km
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Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch
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aus 9 Bewertungen Vielen Dank für die schnelle aussagekräftige Antwort. (15.11.2023)
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sehr gut
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aus 12 Bewertungen Super Beratung und auch kurzfristig. (20.06.2022)
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Rechtsanwalt Markus Schnell
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aus 7 Bewertungen Herr Schnell erreichte, entgegen meine Befürchtungen, die für mich bestmögliche Lösung der Angelegenheit! Das … (21.01.2024)
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aus 7 Bewertungen Bei Rückgabe einer Mietwohnung hatte der Vermieter deutlich abweichende Vorstellungen zu den nötigen … (13.02.2024)
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aus 28 Bewertungen Keine Bewertung: Rechtsfragen unterliegen der Verschwiegenheit (27.04.2024)
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Rechtstipps von Fachanwälten für Baurecht & Architektenrecht

Fragen und Antworten

  • Baurecht & Architektenrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Baurecht & Architektenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Baurecht & Architektenrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
    Da das Fachgebiet Baurecht & Architektenrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Baurecht & Architektenrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
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Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht muss bereits besondere Kenntnisse im Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure und im Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen nachgewiesen haben. Auch die Grundzüge des öffentlichen Baurechts und Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung sind Teil eines entsprechenden Fachanwaltslehrganges. Für die Zulassung zur Fachanwaltschaft Bau- und Architektenrecht sind zudem 80 selbstständig bearbeitete Fälle und davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren nachzuweisen.

Info Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht betrifft vor allem die Pläne und Verträge zwischen den am Bau beteiligten Personen und Unternehmen. Eine wichtige Rolle nimmt dabei der Architekt ein. Neben dem Bauvertrag müssen Vorschriften aus dem öffentlichen Recht wie Baugenehmigung, Abstandsflächen und Ähnliches beachtet werden.

Privates Baurecht für Bauherren

Grundlage des Privaten Baurechtes ist der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Werkvertrag. Baurecht betrifft dabei nicht nur den Bau von Einfamilienhäusern. Vor allem komplexe Bauprojekte von Geschäftshäusern, Industrie und Lagerhallen benötigen eine umfangreiche Leistungsbeschreibung und zahlreiche Beteiligte, die per Vertrag untereinander verbunden sind. Neben den Regeln aus Vertrag und BGB spielt beim Bau die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oft eine wesentliche Rolle.

Am Bau Beteiligte sind beispielsweise Bauherr, Architekt, Statiker, Tragwerksplaner, verschiedene Ingenieure und Handwerker. Oft werden einzelne Arbeitsschritte an Subunternehmer vergeben, teilweise in mehreren Stufen. Da die Bauschritte meist aufeinander aufbauen, können sich Verzögerungen beim Bau schnell summieren. Dafür wird oft eine Vertragsstrafe vereinbart.

Überhaupt sind die Baukosten ein wichtiger Punkt. Durch unvorhergesehene Ereignisse wie unerwartete Bodenbeschaffenheit, Altlasten auf dem Grundstück oder Ähnliches steigen diese nicht selten im Laufe des Baues. Dazu kann es noch während des Baues zu Planänderungen kommen, die Mehrkosten verursachen. Das ist z. B. im Rahmen der Errichtung einer Eigentümergemeinschaft der Fall, wenn einzelne Eigentümer Sonderwünsche äußern.

Architektenrecht und Architektenhaftung

Der Architekt ist für die Planung des Bauwerkes zuständig. Grundlage ist der Architektenvertrag, welcher meist in die Kategorie Werkvertrag fällt. Im Einzelfall kann auch ein Dienstleistungsvertrag vorliegen.

Das Architektenhonorar richtet sich zusätzlich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die schreibt Mindest- und Höchstsätze für das Architektenhonorar vor, die sich nach Baukosten, Anforderungsprofil der Aufgabe und Umfang der Leistung richten.

Als Planer des Bauwerkes ist der Architekt für Planungsfehler verantwortlich. Werden Baumängel festgestellt, was oft erst Jahre nach Fertigstellung des Bauwerkes eintritt, ist unter anderem oft streitig, ob ein Fehler bei der Planung oder bei der Ausführung des Baues vorgelegen hat.

Öffentliches Baurecht und Vergabe

Das Öffentliche Baurecht besteht aus Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Danach regeln Bebauungsplan bzw. Baugenehmigung, ob und wie gebaut werden darf. Dafür kann neben dem Bauanwalt bereits im Vorfeld auch ein Anwalt für Verwaltungsrecht eingeschalten werden. Bei Nichteinhaltung öffentlich rechtlicher Vorschriften drohen Baustopp und ggf. sogar Abriss.

Große Bauvorhaben der öffentlichen Hand müssen entsprechend der VOB ausgeschrieben werden. Das Unternehmen oder die Arbeitsgemeinschaft, die beim Vergabeverfahren, das in der Regel als öffentliche Ausschreibung vorgenommen wird, den Zuschlag erhält, darf die Bauarbeiten übernehmen.

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