Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist,
- 1.
sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder - 2.
einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen
Anwälte zum AdVermiG 1976
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
84111 Salt Lake City
Rechtsanwalt Dagmar Henriquez
1000, 507 Panama-Stadt
Abogada Dr. Yvonne Rieser
110231 Bogota