BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
- § 1 BG-V - Anwendungsbereich
- § 2 BG-V - Maßgaben für die Anwendung von § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 3 BG-V - Errichtung und Betrieb von Anlagen
- § 4 BG-V - Wesentliche Änderung bestehender Lageranlagen
- § 5 BG-V - Erneute Inbetriebnahme von Lageranlagen nach Stilllegung
- § 6 BG-V - Besondere Anforderungen an Abfüllflächen
- § 7 BG-V - Anforderungen an Befüllvorgänge auf Abfüllflächen
- § 8 BG-V - Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers
- § 9 BG-V - Übergangsregelungen
- § 10 BG-V - Inkrafttreten, Außerkrafttreten