In das Register werden eingetragen
- 1.
strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 7), - 2.
(weggefallen) - 3.
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10), - 4.
gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (§ 11), - 5.
gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18, - 6.
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).
Anwälte zum BZRG
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
84111 Salt Lake City
Rechtsanwalt Dagmar Henriquez
1000, 507 Panama-Stadt
Abogada Dr. Yvonne Rieser
110231 Bogota