HPflEGRLDV - Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- Art 1
- Abschnitt 1Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen eines Versicherungsnachweises bei Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Abschnitt 2Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises bei Fahrzeugen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und aus Drittstaaten
- Art 2
- Art 3
(weggefallen)
- Art 4
InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 15. Mai 1974 in Kraft.